Die Unterstützungsmaßnahmen der Wirtschaft im Zuge der Coronakrise bieten die Möglichkeit, eine Betriebsimmobilie mit einem äußerst geringen Steuersatz aufzuwerten. Der Erlass der Regierung gilt auch für Anlagevermögen im Hotel- und Gastgewerbe. Damit bietet sich für Sie die einmalige Perspektive, den buchhalterischen Wert Ihrer Hotelimmobilie auf den reellen Wert zu heben. Dabei ist lediglich eine Ersatzsteuer von 3 Prozent zu entrichten. Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie profitieren von einer Steuerersparnis von ca. 27 % für Kapitalgesellschaften und bis zu ca. 45 % bei progressiver Besteuerung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die Maßnahme der Aufwertung gilt zumindest noch bis Ende des Jahres.
Unser Tipp: Werden Sie aktiv und lassen Sie sich beraten – es ist eine exzellente Chance, die Sie nutzen sollten!
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Dr Georg Hesse
Kanzlei Hesse Baldessarelli & Partner
Wirtschaftsprüfer- und Steuerberater
Goethestraße 7, Meran
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