Ratgeber

Anlagevermögen in Hotellerie und Gastronomie mit geringem Aufwand steuerlich aufwerten – Ihre Chance!

Zumindest noch bis Jahresende können Betriebsimmobilien aufgewertet werden – mit einer Ersatzsteuer von lediglich 3%. Eine einmalige Gelegenheit, die Sie sich nicht entgehen lassen sollten!

Aufwertung der Immobilien in Südtirol

Die Unterstützungsmaßnahmen der Wirtschaft im Zuge der Coronakrise bieten die Möglichkeit, eine Betriebsimmobilie mit einem äußerst geringen Steuersatz aufzuwerten. Der Erlass der Regierung gilt auch für Anlagevermögen im Hotel- und Gastgewerbe. Damit bietet sich für Sie die einmalige Perspektive, den buchhalterischen Wert Ihrer Hotelimmobilie auf den reellen Wert zu heben. Dabei ist lediglich eine Ersatzsteuer von 3 Prozent zu entrichten. Der Vorteil liegt auf der Hand: Sie profitieren von einer Steuerersparnis von ca. 27 % für Kapitalgesellschaften und bis zu ca. 45 % bei progressiver Besteuerung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Die Maßnahme der Aufwertung gilt zumindest noch bis Ende des Jahres.

Unser Tipp: Werden Sie aktiv und lassen Sie sich beraten – es ist eine exzellente Chance, die Sie nutzen sollten!

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Dr Georg Hesse

Kanzlei Hesse Baldessarelli & Partner

Wirtschaftsprüfer- und Steuerberater

Goethestraße 7, Meran

Tel. 0473443333

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