Ratgeber

Bauen im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe.

Viele Unternehmer im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe nutzen das Saisonende, um ihre Betriebe strukturell zu erweitern. Baustellen sind jedoch mit Risiken und Gefahren verbunden. Nur eine CAR - Contractors All Risk-Versicherung bietet allumfassenden Schutz. Wir erklären, worauf Sie achten müssen.

 

CAR – Contractors All Risk Versicherung

Bauen im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe. Nur eine CAR – Contractors All Risk-Versicherung bietet allumfassenden Schutz.

Mit Beginn der kalten Jahreszeit geht für zahlreiche Unternehmer im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe coronabedingt die diesjährige kurze Saison zu Ende, andere Hoteliers legen aufgrund der steigenden Coronazahlen, auch im Lichte von Reisewarnungen und den damit verbundenen zu erwartenden Ausfällen, vorzeitig eine Pause ein. Viele gastgewerbliche Betriebe in Südtirol nutzen die bevorstehende Auszeit daher, um ihre Betriebsstätten quantitativ und qualitativ zu erweitern. Zum einen gehören laufende bauliche und strukturelle Verbesserungen, nach Abschluss einer Saison und vor Beginn einer neuen, zur Tradition im Südtiroler Gastgewerbe, zum anderen bieten die coronabedingten Einschränkungen auch die Möglichkeit, die Zeit für strukturelle Verbesserungen des eigenen Betriebes zu nutzen. Aus Unternehmern im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe werden so quasi über Nacht Bauherren. Investitionen in Um-, An- oder Neubauten bedeuten aber auch den Einsatz von größeren Beträgen an Geld. Es sind dies Summen für die Sie als Bauherr mit Ihrem Unternehmen persönlich haften. Und es ist klar, die jeweiligen Bauprojekte bergen auch Haftungsrisiken, die über die normale Tätigkeit aus der Beherbergung bzw. der Gastronomie hinausreichen. Es bestehen Gefahren und Risiken, die oft nur wenig mitbedacht werden, zudem auch branchenfremd und somit oftmals auch unbekannt sind. Hinzu kommt, Bautätigkeiten am Betrieb sind zeitlich meist extrem eng geplant. Viele der Bauvorhaben müssen daher unter einem enormen Zeitdruck umgesetzt werden. Dies, da der Unternehmer natürlich immer davon ausgeht, seinen Gast- und Beherbergungsbetrieb so schnell wie möglich wieder seinen Gästen zur Verfügung stellen zu können. Bis zur kalkulierten Wiedereröffnung bleiben oftmals nur wenige Wochen bzw. im besten Fall wenige Monate Zeit. Zeitdruck ist aber häufig ein Faktor für Arbeitsunfälle.

Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass unter Druck Fehler und Schäden häufig vorprogrammiert sind. Und wer selbst einmal gebaut hat, weiß, was dabei alles schief gehen kann. Bevor Sie als Hotelier oder Gastgewerbe-Betreibender ein Bauvorhaben verwirklichen, empfehlen wir Ihnen zu überprüfen, wie gut Sie auch als Auftraggeber eines Bauprojektes versichert sind.

Jedes Bauvorhaben hat seine Besonderheiten und so individuell wie Ihr Projekt ist, so individuell sind auch die Risiken und Ihr Versicherungsbedarf. Baustellen sind stets mit Risiken und Gefahren verbunden. Überlassen Sie auf keinen Fall die Risiken und die versicherungstechnische Abdeckung der auf einer Baustelle stets vorhandenen Gefahren den von ihnen beauftragten Bau- und Handwerksunternehmen. Grundsätzlich sind die Auftragnehmer zwar für Arbeitsunfälle und auch für die sich daraus ergebenden Regressansprüche der beiden Sozialversicherer, INPS und INAIL, sowie für die biologischen Schäden, welche die betroffenen auf Baustellen verunglückten Arbeiter erlitten haben, versichert.

Als Bauherr ist es jedoch schwer zu überprüfen, in welchem Ausmaß und welchen Fällen die Police der beauftragten Bau- und Handwerksunternehmen greift. Letztendlich, die beste Versicherungspolice ist nutzlos, wenn der Auftragnehmer die mit seiner Versicherung vereinbarten Prämien nicht bezahlt hat. Auch ist die Übertragung der Aufgaben und der Haftung an einen Sicherheitsverantwortlichen und somit die Abtretung der Verantwortung als Bauherr nicht so einfach. Hierzu muss der Sicherheitsverantwortliche formell ernannt werden und ihm freie Hand in der Wahl der technischen und finanziellen Mittel zur Unfallverhütung gewährt werden. Eine solche Verfahrensweise ist jedoch nur selten der Fall.

Tatsache ist jedoch, dass es laut einer Erhebung der Abteilung Arbeit der Provinz Bozen, welche Daten des INAIL der Jahre 2011 bis 2015 ausgewertet hat, in diesem Vierjahreszeitraum in Südtirol im Bauwesen im Schnitt jährlich 1.549 Arbeitsunfälle gegeben hat. Nach den gemeldeten Arbeitsunfällen in der öffentlichen Verwaltung (Durchschnitt 2.014 Unfälle/Jahr) und in der verarbeitenden Industrie (Durchschnitt 1.614 Unfälle/Jahr) ist das Bauwesen somit am häufigsten von Arbeitsunfällen betroffen. Mit einem Wert von 5,51 auf 1000 Beschäftigte finden sich die schwersten Arbeitsunfälle sogar ausschließlich im Bauwesen. Die Sterblichkeit (Unfall mit Todesfolge) liegt gar bei 0,12 auf 1000 Beschäftigte. Laut den von der Provinz Bozen veröffentlichten Daten sind häufigste Ursache für Arbeitsunfälle im Zeitraum 2011 bis 2016 Arbeitsunfälle in Zusammenhang mit der Benützung von Werkzeug- und Arbeitsmaschinen (26,33 pro Jahr), der Absturz von Personen (22,83 pro Jahr), Unfälle in Zusammenhang mit Hebe- und Transportmitteln (8,33 pro Jahr) und der Absturz von Lasten (8 pro Jahr). Aus versicherungstechnischer Sicht sind dabei Arbeitsunfälle mit bleibenden Schäden oder mit Todesfolge sehr komplex. Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wird in erster Linie geklärt, ob und in welchem Ausmaß der einzelne Mitbeteiligte haftet. Für den Bauherren ist in solchen Fällen die Schlinge der Mithaftung bereits gelegt. Dies auch, weil der Gesetzgeber den Auftraggeber solidarisch mit in der Verantwortung sieht. Erst im vergangenen Jahr, mit Urteil Nr. 26614 vom 18. Oktober 2019, hat der italienische Kassationsgerichtshof als höchste Gerichtsinstanz auch die solidarische Haftung des Auftraggebers im Falle von Arbeitsunfällen eines Vertragsnehmers bestätigt und zwar wenn dieser innerbetrieblich erfolgt und mit demselben Vertragsnehmer ein Vertragsverhältnis besteht. Somit ist nach jüngster Rechtsprechung ganz klar auch der Bauherr verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit, Integrität und Gesundheit der am Arbeitsplatz tätigen Arbeitnehmer zu gewährleisten. Dies ist auch dann der Fall, wenn die betreffenden Arbeiter Beschäftigte von beauftragten Baufirmen und ihren Subunternehmern sind.

Da besonders bei Arbeitsunfällen auf Baustellen die Regressrechte eine Rolle spielen und in den entsprechenden Fällen die Sozialversicherer auch sehr konsequent in ihren Regressansprüchen sowohl für geleistete, aber auch für zukünftige Zahlungen sind, schließen Bauherren aufgrund ihrer solidarischen Mithaftung und gegen die genannten Haftungsrisiken auf der Baustelle im Rahmen einer Mindeststandardversicherung häufig eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab.

Die Wahrheit ist jedoch, dass Sie und Ihre Baustelle mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung alleine nicht ausreichend und allumfassend versichert sind.

Wir empfehlen Ihnen daher Ihr Bauvorhaben sich mit einer CAR – Contractors All Risk-Versicherung abzusichern. Nur mit einer CAR-Versicherung sind Sie während der Bauarbeiten rundum geschützt, Ihr Baubestand und das zu errichtende Gebäude sind gegen Schäden und Zerstörung versichert. Die All-Gefahren-Versicherung bietet all-umfassenden und somit vollständigen Schutz für Ihr Bauprojekt. Gerade wenn es um Ihr Unternehmen geht, wollen und können Sie die Risiken, welche mit einem Bauvorhaben verbunden sind, nicht ohne Schutzschirm auf sich nehmen.

Der Vorteil einer CAR – Contractors All Risk-Versicherung liegt dabei auf der Hand. Denn über diese Versicherungsdeckung werden alle Gefahren des Bauprojektes mit einer einzigen bauübergreifenden Police abgesichert.

So ist das Gebäude während der Bauzeit gegen unvorhergesehene Schäden oder Zerstörungen versichert. Die Spezialversicherung für Bauwerke deckt dabei die materiellen und unmittelbaren Schäden ab, die aufgrund von Gefahren und Risiken aus dem Immobilienbau hervorgehen. Versichert sind zudem, wie bei der Bauherrenhaftplichtversicherung, die Haftpflichtschäden an Dritten. Ein weiterer nicht unverkennbarer Vorteil: Im Schadensfall gibt es nur einen Ansprechpartner, zeitaufwändige Abgrenzungsauseinandersetzungen unter verschiedenen Versicherern entfallen. Bei der Allgefahren-Versicherung für Bauprojekte werden zudem auch außergewöhnliche Gefahren und Risiken versichert.

So ist die CAR-Versicherung als Spezialversicherung für Bauprojekte der einzige Versicherungsschutz gegen Schäden durch äußere Einflüsse, von atmosphärischen bis gesellschaftspolitischen Ereignissen, von Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Überschwemmung, Vermurung oder durch interne Schäden, wie menschliche Fehler, Baustellenunfälle oder Konstruktions- und Berechnungsfehler.

Die CAR-Versicherung kann Folgendes umfassen:

  • Versicherung gegen Höhere Gewalt: Sie garantiert die Erstattung von Schäden, die z.B. durch Erdbeben, Erdrutsche, Vermurung, Hochwasser, Überschwemmungen, Stürme etc. entstanden sind.
  • Versicherung gegen Naturereignisse: abgedeckt werden hier auch solche Naturereignisse, die nicht in der Versicherung gegen Höhere Gewalt enthalten sind;
  • Feuerversicherung: sichert die Erstattung von Schäden zu, die auf der Baustelle durch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Gasaustritt entstanden sind;
  • Diebstahlversicherung: ermöglicht es, dass durch Diebstahl auf der Baustelle entstandene Schäden ersetzt werden;
  • Versicherung gegen menschliche Fehler: garantiert die Entschädigung von Schäden, die durch menschliche Fehler, unsachgemäße Handhabung, Nachlässigkeit oder Montagefehler verursacht wurden;
  • Versicherung für Schäden an bestehenden Anlagen und Gewerken;
  • Versicherung gegen Schäden durch gesellschaftspolitische Ereignisse;
  • Versicherung gegen Abbruch- und Entsorgungs- und Deponiekosten ;
  • Versicherung gegen Schäden durch Konstruktions- und Planungsfehler;
  • Versicherung für Mehrkosten durch Nacht- und Feiertagsarbeit, Überstunden, Kosten für Eiltransporte.

Die CAR – Contractors All Risk-Versicherung ist somit die einzig richtige und wirkliche Alternative zur eigentlich obligatorischen Bauherrenhaftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz geht weit über die reine Haftpflicht hinaus und sorgt insbesondere dafür, dass Sie mindestens in jener Phase, wo Sie Ihren Betrieb baulich optimieren, ruhig schlafen können.

GEST Broker ist als langjähriger Versicherungspartner für Südtirols Spitzenhotels und Gastbetriebe die erste Adresse, wenn es um den optimalen Versicherungsschutz Ihrer betrieblichen Bauprojekte geht. Sollten Sie in Kürze ein Bauvorhaben beginnen, so ist jetzt ein guter Zeitpunkt, sich eingehend mit diesem unerlässlichen Versicherungsschutz zu beschäftigen. Sollten Sie weitere Fragen zur CAR – Contractors All Risk-Versicherung haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.