Ratgeber

Bauvorhaben im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe

Viele Unternehmer im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe nutzen das Saisonende um ihre Betriebe qualitativ zu erweitern. Baustellen sind jedoch mit Risiken und Gefahren verbunden. Allein eine CAR - Contractors All Risk-Versicherung bietet allumfassenden Schutz. Wir erklären worauf Sie achten müssen.

 

CAR-Versicherung für Bauherren

Bauvorhaben im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe

Nur eine CAR – Contractors All Risk-Versicherung bietet all-umfassenden Schutz.

Mit einem nicht nur wettermäßig goldenen Herbst sondern insbesondere mit einer guten Auslastung und Buchungslage geht für viele gastgewerblichen Betriebe in Südtirol die diesjährige touristische Saison ihrem Ende entgegen. Und das trotz Corona. Viele gastgewerbliche Betriebe in Südtirol nutzen die bevorstehende Auszeit daher, um ihre Betriebsstätten quantitativ und qualitativ zu erweitern. Möglich macht dies eine von der Südtiroler Landesregierung im Frühjahr dieses Jahres erlassene Übergangsverordnung über die Erweiterung gastgewerblicher Betriebe, welche noch vor Einsetzung des geplanten Landestourismusentwicklungskonzeptes mit einem generellen Bettenstopp für alle Vermietungsformen eine qualitative Erweiterung der gastgewerblichen Betriebe ermöglicht. Dies kann der Bau einer neuen Wellnessanlage sein, das Aufhübschen der Rezeption oder ein größerer Speisesaal. In der Übergangsphase erlaubt ist es auch, aus 4 Zimmern 3 zu machen, um die Qualität zu steigern. Genauso wie der qualitative Aufstieg in der Sterne-Kategorie möglich ist. Allerdings allein von einer Kategorie in die nächsthöhere.

Aufgrund dieser Voraussetzungen, wer kann im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe, wird nach dem Ende dieser und vor dem Beginn der nächsten Saison bauen und seinen Betrieb weiter qualitativ verbessern. Aus Unternehmern im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe werden so quasi über Nacht Bauherren. Jedoch wer baut, hat nicht nur die Verantwortung über größere Geldbeträge sondern lässt sich auch auf unzählige andere Risiken ein. Haftungsrisiken, die in der Regel über die normale Tätigkeit aus der Beherbergung bzw. der Gastronomie hinausreichen. Und wer einmal gebaut hat, weiß, was dabei alles schief gehen kann. Hinzu kommt, viele der Bauvorhaben müssen unter enormen Zeitdruck umgesetzt werden. Dies, da der Unternehmer natürlich immer davon ausgeht, seinen Gast- und Beherbergungsbetrieb so schnell wie möglich wieder seinen Gästen zur Verfügung stellen zu können. Zeitdruck ist aber häufig ein Faktor für Baufehler und Arbeitsunfälle.

Aus diesem Grunde, sollte kein Unternehmer der projektbezogen und für einen bestimmten Zeitraum zum Bauherren wird, die Risiken, welche mit einem Bauvorhaben in Verbindung stehen, ohne Schutzschirm auf sich nehmen. Unvorhersehbare Schadensereignisse am im Bau befindlichen Objekt und auf der Baustelle lassen sich einzig und alleine mit einer CAR – Contractors All Risk-Versicherung versichern. Diese Versicherung schließen Sie als Bauherr projektbezogen für ein bestimmtes Bauwerk ab. Die CAR-Versicherung schützt während der Bauarbeiten den Baubestand, das zu errichtende Gebäude gegen Schäden und mit einer übergreifenden Haftpflicht-Versicherung vor Schadensersatzforderungen Dritter.

Als ausgesprochene Versicherungsexperten für das Hotel- und Gastgewerbe in Südtirol empfehlen wir Ihnen daher vor Beginn eines Bauprojektes ganz genau zu überprüfen, wie gut Sie auch als Auftraggeber eines Bauprojektes versichert sind. Überlassen Sie auf keinen Fall die Risiken und die versicherungstechnische Abdeckung der auf einer Baustelle stets vorhandenen Gefahren den von Ihnen beauftragten Bau- und Handwerksunternehmen. Als Bauherr können Sie nicht erörtern, in welchem Ausmaß und wie gut die Auftragnehmer für Schäden an Ihrem Baubestand, für Schäden am errichteten Gewerk, versichert sind. Für Arbeitsunfälle und die sich daraus ergebenden Regressansprüche der beiden Sozialversicherer (INPS und INAIL) sowie die gesetzlichen Forderungen der auf Baustelle verunglückten Arbeiter, haften Sie als Auftraggeber solidarisch. Es gibt auch keine Möglichkeiten, sich als Bauherr der gesetzlichen Haftung/Verantwortung zu entledigen. Auch die Übertragung der Aufgaben und der Haftung an einen formell ernannten Sicherheitsverantwortlichen befreit den Bauherrn nicht von der gesetzlichen Haftung. Die Rechtsprechung in Italien hat mittlerweile festgelegt, dass im Falle von Arbeitsunfällen von Arbeitern eines Vertragsnehmers der Auftraggeber und der Bauherr immer solidarisch in Verantwortung mit den Bauunternehmen steht, welche er beschäftigt hat.

CAR-Versicherungsschutz auf 1. Risiko oder 2. Risiko?

Achten Sie beim Abschluss der CAR - All Risk Sach- und Haftpflicht-Versicherung insbesondere darauf, ob der CAR-Versicherungsschutz auf das 1. Risiko oder auf das 2. Risiko angeboten wird. Der CAR-Versicherungsschutz wird nämlich vom Versicherungsmarkt in zwei Varianten offeriert:

  • Auf das 1. Risiko, d.h. dieser übergreifende, auf den Bauherrn lautende Versicherungsschutz steht über allen anderen Versicherungen von am Bauprojekt beteiligten Firmen/Handwerkern.
  • Auf das 2. Risiko d.h. dieser Versicherungsschutz greift nur dann, wenn die Versicherungen jener Firmen/Handwerker, welche für den verursachten Schaden am Bauprojekt in Frage kommen, nicht greifen.

Diese Leistungsbegrenzungen sind für den Bauherrn und Versicherungslaien nicht ganz einfach im Dschungel der Versicherungsbedingungen zu erkennen. Das einfachste Erkennungsmerkmal, ob Ihnen ein 1. oder 2. Risiko-Versicherungsschutz angeboten wird, ist jedoch die Prämie.

So sind 1. Risiko-Versicherungsdeckungen aufgrund des übergreifenden Versicherungsschutzes deutlich teurer als der Versicherungsschutz im 2. Risiko. Von einem Versicherungsschutz im 2. Risiko raten wir ab, denn im Schadensfall gestaltet sich die Versicherungssituation mit 4 bis 5 verschiedenen Versicherungsanbietern und unterschiedlichen Versicherungsbedingungen als äußerst komplex und langwierig.

Bauherrenhaftpflichtversicherung alleine ist nicht ausreichend

Auch ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, alleine und als Mindestversicherung, nicht ausreichend für einen allumfassenden Versicherungsschutz. Nur die CAR-Versicherung als All-Gefahren-Versicherung bietet all-umfassenden und somit vollständigen Schutz für Ihr Bauprojekt (Baubestand, Neubau, Haftpflicht für den Bauherrn und alle am Bau beteiligten Firmen/Handwerker). Ausschließlich über diese Versicherungsdeckung können alle Gefahren des Bauprojektes mit einem einzigen bauübergreifenden Versicherungsschutz abgesichert werden.

Doch was kann eine CAR – Contractors All Risk-Versicherung?

Die Spezialversicherung für Bauwerke deckt die materiellen und unmittelbaren Schäden ab, die aufgrund von Gefahren und Risiken aus dem Bau- Zubau oder Umbau von Gebäuden hervorgehen. Versichert sind zudem, wie bei der Bauherrenhaftplichtversicherung, die Haftpflichtschäden an Dritten. Ein weiterer, nicht unverkennbarer Vorteil: Im Schadensfall gibt es lediglich einen Ansprechpartner, zeitaufwändige Abgrenzungsauseinandersetzungen unter verschiedenen Versicherern entfallen. Bei der Allgefahren-Versicherung für Bauprojekte werden zudem auch außergewöhnliche Gefahren und Risiken versichert.

So ist die CAR-Versicherung als Spezialversicherung für Bauprojekte der einzige Versicherungsschutz gegen Schäden durch äußere Einflüsse, von atmosphärischen bis gesellschaftspolitischen Ereignissen, von Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Überschwemmung, Vermurung, Erdrutsch, Felssturz, Steinschlag, Erdbeben oder durch interne Schäden, wie menschliche Fehler, Baustellenunfälle oder Konstruktions- und Planungs-Berechnungsfehler.

Hier eine Übersicht der Leistungen der CAR-Versicherung:

  • Versicherung gegen Höhere Gewalt: Sie garantiert die Erstattung von Schäden, die z.B. durch Erdbeben, Erdrutsche, Vermurung, Hochwasser, Überschwemmungen, Stürme etc. entstanden sind.
  • Versicherung gegen Naturereignisse: abgedeckt werden hier auch solche Naturereignisse, die nicht in der Versicherung gegen Höhere Gewalt enthalten sind.
  • Feuerversicherung: sichert die Erstattung von Schäden zu, die auf der Baustelle durch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Gasaustritt entstanden sind.
  • Diebstahlversicherung: ermöglicht es, dass durch Diebstahl auf der Baustelle entstandene Schäden ersetzt werden (z.B. Diebstahl von bereits eingezogenen Stromleitungen).
  • Versicherung gegen menschliche Fehler: garantiert die Entschädigung von Schäden, die durch menschliche Fehler, unsachgemäße Handhabung, Nachlässigkeit oder Montagefehler verursacht wurden.
  • Versicherung für Schäden an bestehenden Anlagen und Gewerken.
  • Versicherung gegen Schäden durch gesellschaftspolitische Ereignisse (z.B. Vandalismus, böswillige Beschädigung, Brandstiftung).
  • Versicherung gegen Abbruch- und Entsorgungs- und Deponiekosten nach einem Schadensfall.
  • Versicherung gegen Schäden durch Konstruktions-, Planungs- und Berechnungsfehler.
  • Versicherung für nach einem Schadensfall erforderliche Mehrkosten durch Nacht- und Feiertagsarbeit, Überstunden, Kosten für Eiltransporte.

Die CAR – Contractors All Risk-Versicherung ist somit die einzig richtige und wirkliche Alternative zur eigentlich obligatorischen Bauherrenhaftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz geht weit über die reine Haftpflicht hinaus und sorgt insbesondere dafür, dass Sie in jener Phase, wo Sie Ihren Betrieb baulich optimieren, ruhig schlafen können.

GEST Broker ist als langjähriger Versicherungspartner für Südtirols Spitzenhotels und Gastbetriebe die erste Adresse, wenn es um den optimalen Versicherungsschutz Ihrer betrieblichen Bauprojekte geht. Sollten Sie in Kürze ein Bauvorhaben beginnen, so ist jetzt ein guter Zeitpunkt, sich eingehend mit diesem unerlässlichen Versicherungsschutz zu beschäftigen. Sollten Sie weitere Fragen zur CAR – Contractors All Risk-Versicherung haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.