Ratgeber

Betriebs-Haftpflicht im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe

Nur eine Betriebs-Haftpflichtversicherung neuester Generation schützt umfassend vor Schadensersatzforderungen von Gästen oder Mitarbeitern. Vorsicht vor alten Polizzen! Wir zeigen auf, wie Sie kontrollieren können, ob der Haftpflichtschutz Ihrer aktuellen Polizze auch auf Mitarbeiter ausgedehnt ist.

Betriebshaftpflicht-Versicherung fürs Hotel

Betriebs-Haftpflicht im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe

Nur eine Betriebs-Haftpflichtversicherung neuester Generation schützt umfassend vor Schadensersatzforderungen von Gästen oder Mitarbeitern

Wird berücksichtigt, dass Betreiber eines Hotels oder Gastbetriebes für viele Schäden im Betrieb sogar in unbegrenzter Höhe haften bzw. dass auch die Rechtsprechung in der Regel bei Schadensfällen rund um die Gastronomie und Hotellerie sehr verbraucherfreundlich ist, kann das im Extremfall für ein Unternehmen sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Aus unserer langjährigen Erfahrung als der Versicherungspartner für Südtiroler Spitzenhoteliers und Spitzenhotels wissen wir, Hotels, Gasthöfe und Pensionen – im Grunde Gastronomiebetriebe jeder Art – weisen aufgrund ihres ausgeprägten Kundenkontaktes ein besonders hohes Risiko für Personen- und Sachschäden auf.

Zur Absicherung entsprechender Schadenersatzforderungen sollten Unternehmer im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe daher besonders effizient und lückenlos versichert sein – konkret mit einer Betriebs-Haftpflichtversicherung, die umfassenden Schutz vor Schadensersatzforderungen von Gästen und Mitarbeitern gewährleistet.

Die Betriebs-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn durch den Betriebsinhaber oder durch die Angestellten des Gastwirtschafts- oder Hotelbetriebs fahrlässig Sachen von Besuchern, Gästen oder Dritten beschädigt oder zerstört werden oder diese Personen selbst zu Schaden kommen. Bei einer Haftpflichtversicherung kommt es in erster Linie darauf an, dass Hotel- und Gastbetriebe über einen umfassenden Schutz vor Schadensersatzforderungen von Gästen oder Mitarbeitern haben. Die Betriebs-Haftpflichtversicherung muss einen perfekten Versicherungsschutz für die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht aus dem versicherten Betrieb durch Erfüllung gerechtfertigter und der Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzforderungen bieten. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Betriebe mit den aktuellen Versicherungsbedingungen, die dem heutigen gesetzlichen und rechtlichen Stand der Dinge entsprechen, und mit hohen Versicherungssummen versichert sind.

Laufende Anpassung der Polizze an gesetzliche Veränderungen ist ein Must-have

Ein weiteres Must-have ist, dass die Betriebs-Haftpflichtversicherung laufend an gesetzliche Veränderungen angepasst wird. Nur so haben Unternehmer im Hotel- und Gastgewerbe die absolute Gewährleistung, dass sie im Schadensfall trotz bestehender Versicherungen mit den gegenüber dem Betrieb gestellten Forderungen nicht den Kürzeren ziehen. Diese sollte für den Bereich der Betriebs-Haftpflicht nicht weniger als € 5.000.000,00 betragen. Ist dies gewährleistet, kommt es darauf an, dass die Haftpflichtversicherung maßgeschneidert auf die Bedürfnisse des Unternehmens zusammen-gestellt worden ist. So sollte die Haftpflichtversicherung auch den Versicherungsschutz gegenüber Arbeitnehmern garantieren, inklusive eines möglichen Regresses durch die nationalen Unfall- und Fürsorgeinstitute INAIL und NISF/INPS. Versichert sollten dabei auch Beschäftigte sein, welche, wie bei saisonal betriebenen Unternehmen häufig der Fall, sich nicht in einem klassischen Arbeitsverhältnis befinden. Ebenfalls abzusichern sind Berufskrankheiten der Mitarbeiter, für welche der Arbeitgeber verantwortlich gemacht werden kann. Übrigens: Ob die Polizze auch auf Mitarbeiter ausgedehnt ist, lässt sich leicht kontrollieren. Findet sich im Vertrag das Kürzel R.C.O. (= Haftpflicht gegenüber den Angestellten), besteht der zusätzliche Versicherungsschutz. Fehlt die Angabe, dann sind Unternehmer nicht ausreichend versichert und die Betriebs-Haftpflichtversicherung sollte entsprechend erweitert werden. Auch im Bereich der Mitarbeiter-Haftpflicht sollte die gewählte Versicherungssumme nicht weniger als € 2.500.000,00 betragen.

Schnell wird deutlich: Ohne eine entsprechende vollumfassende Haftpflicht-Versicherung, die für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Eine unzureichende oder nicht aktuelle Betriebs-Haftpflicht-Versicherung kann, je nach Haftungsausmaß, sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer Betriebs-Haftpflichtversicherung der neuesten Generation ist daher für jeden Unternehmer im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche abzuwenden. GEST Broker ist als Versicherungspartner für Südtirols Spitzenhotels, Gastbetriebe und Restaurants die erste Adresse, wenn es um den optimalen Versicherungsschutz bei der Haftpflichtversicherung für Ihren Betrieb geht.

Sollten Sie weitere Fragen haben, Ihre bestehende Versicherungspolizze einer unverbindlichen fachkundigen Überprüfung unterziehen wollen oder sich über die weiteren Versicherungen für Ihren Hotel- und Gastbetrieb interessieren, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.