Ratgeber

Betriebs-Haftpflicht im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe

Nur eine Betriebs-Haftpflichtversicherung neuester Generation schützt umfassend vor Schadensersatzforderungen von Gästen oder Mitarbeitern

 

Betriebs-Haftpflichtversicherung für Hotels

Schnell kann ein Gast über eine Treppenstufe stolpern oder ein umfallender Sonnenschirm ein geparktes Auto beschädigen. Ein Gast erleidet nach dem Verzehr einer Speise eine Lebensmittelvergiftung und die Krankenkasse des Gastes fordert anschließend vom Betriebsinhaber und gesetzlichen Vertreter die Erstattung der Behandlungskosten. Wer Menschen beherbergt und bewirtet oder wer täglich über mehrere Stunden hinweg mit vielen Mitarbeitern arbeitet, muss immer damit rechnen, dass etwas passiert oder etwas nicht passt! Da kann schnell etwas geschehen, wofür Betriebsinhaber haftbar gemacht werden können. Wird berücksichtigt, dass Betreiber eines Hotels oder Gastbetriebes für viele Schäden im Betrieb sogar in unbegrenzter Höhe haften bzw. dass auch die Rechtsprechung in der Regel bei Schadensfällen rund um die Gastronomie und Hotellerie sehr verbraucherfreundlich ist, kann das im Extremfall für ein Unternehmen sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Aus unserer langjährigen Erfahrung als der Versicherungspartner für Südtiroler Spitzenhoteliers und Spitzenhotels wissen wir, Hotels, Gasthöfe und Pensionen – im Grunde Gastronomiebetriebe jeder Art – weisen aufgrund ihres ausgeprägten Kundenkontaktes ein besonders hohes Risiko für Personen- und Sachschäden auf. Zur Absicherung entsprechender Schadenersatzforderungen sollten Unternehmer im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe daher besonders effizient und lückenlos versichert sein – konkret mit einer Betriebs-Haftpflichtversicherung, die umfassenden Schutz vor Schadensersatzforderungen von Gästen und Mitarbeitern gewährleistet. Die Betriebs-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn durch den Betriebsinhaber oder durch die Angestellten des Gastwirtschafts- oder Hotelbetriebs fahrlässig Sachen von Besuchern, Gästen oder Dritten beschädigt oder zerstört werden oder diese Personen selbst zu Schaden kommen.

Bei einer Haftpflichtversicherung kommt es in erster Linie darauf an, dass Hotel- und Gastbetriebe über einen umfassenden Schutz vor Schadensersatzforderungen von Gästen oder Mitarbeitern haben. Die Betriebs-Haftpflichtversicherung muss einen perfekten Versicherungsschutz für die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht aus dem versicherten Betrieb durch Erfüllung gerechtfertigter und der Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzforderungen bieten. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Betriebe mit den aktuellen Versicherungsbedingungen, die dem heutigen gesetzlichen und rechtlichen Stand der Dinge entsprechen, und mit hohen Versicherungssummen versichert sind. Ein weiteres Must-have ist, dass die Betriebs-Haftpflichtversicherung laufend an gesetzlichen Veränderungen angepasst wird. Nur so haben Unternehmer im Hotel und Gastgewerbe die absolute Gewährleistung, dass sie im Schadensfall trotz bestehender Versicherungen mit den gegenüber dem Betrieb gestellten Forderungen nicht den Kürzeren ziehen. Noch ein wesentlicher Punkt ist die Höhe der Versicherungssumme. Diese sollte für den Bereich der Betriebs-Haftpflicht nicht weniger als € 5.000.000,00 betragen.

Haftpflicht gegenüber Arbeitnehmern und Mitarbeitern

Ist dies gewährleistet, kommt es darauf an, dass die Haftpflichtversicherung maßgeschneidert auf die Bedürfnisse des Unternehmens zusammengestellt worden ist. So sollte die Haftpflichtversicherung auch den Versicherungsschutz gegenüber Arbeitnehmern garantieren, inklusive eines möglichen Regresses durch die nationalen Unfall- und Fürsorgeinstitute INAIL und NISF/INPS. Versichert sollten dabei auch Beschäftigte sein, welche, wie bei saisonal betriebenen Unternehmen häufig der Fall, sich nicht in einem klassischen Arbeitsverhältnis befinden. Ebenfalls abzusichern sind Berufskrankheiten der Mitarbeiter, für welche der Arbeitsgeber verantwortlich gemacht werden kann. Übrigens: Ob die Polizze auch auf Mitarbeiter ausgedehnt ist, lässt sich leicht kontrollieren. Findet sich im Vertrag das Kürzel R.C.O. (= Haftpflicht gegenüber den Angestellten), besteht der zusätzliche Versicherungsschutz. Fehlt die Angabe, dann sind Unternehmer nicht ausreichend versichert und die Betriebs-Haftpflichtversicherung sollte entsprechend erweitert werden. Auch im Bereich der Mitarbeiter-Haftpflicht sollte die gewählte Versicherungssumme nicht weniger als € 2.500.000,00 betragen.

Exklusiv für hogast und gastropool Mitglieder: Schutz vor Forderungen nach Covid-19-Infektion von Gästen und/oder Mitarbeitern

Eine weitere Herausforderung für Unternehmen im Hotel- und Gastgewerbe in Südtirol stellt die Corona-Pandemie und mit ihr verbunden die zahlreichen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen dar. Hinzu kommt nun auch die Greenpass-Kontrollpflicht. Während Mitarbeiter ohne gültigen Corona-Pass erst gar nicht beschäftigt werden können, können Gäste zwar ohne Covid-Zertifikat der EU (Greenpass) in Gast- und Hotelbetrieben nächtigen, jedoch für den Aufenthalt im Innenbereich von Bars und Restaurants, sowie für den Zutritt zu hoteleigenen Hallenbädern, Thermalbädern, Fitnessräumen und Wellnessanlagen ist die Vorlage des Corona-Passes notwendig. Gäste ohne gültigen Corona-Pass müssen aufgefordert werden, den Innenbereich eines Lokals zu verlassen. Dulden die Betriebe in besagten Innenräumen den Aufenthalt von Gästen ohne Covid-Zertifikat, droht den Betrieben bei schwerwiegenden Verstößen oder bei Wiederholung seitens der Ordnungskräfte eine für zehn Tage angesetzte Betriebsschließung. Abseits der großen zusätzlichen Verantwortung, die Unternehmern im Hotel- und Gastgewerbe auferlegt wurden, drohen Betriebsinhabern neue Risiken, sollten sich Gäste und Mitarbeiter innerhalb des Betriebes mit dem Coronavirus anstecken und einen schweren Krankheitsverlauf haben. In einem solchen Schadensfall versichern nicht alle Betriebs-Haftpflicht-Versicherungen Ansprüche aus einer Infektion mit dem SARS-Covid-2 Virus oder anderen Infektionskrankheiten. hogast und gastropool Mitglieder sind jedoch Explizit für solche Schadensforderungen versichert und zwar (!) mit einer Versicherungsdeckung trotz Pandemiestatus.

Diese über GEST Broker angebotene Betriebshaftpflicht‐Versicherung bietet exklusiv allen hogast und gastropool Mitgliedern Deckung für Sach-, Personen‐ sowie mitversicherte Vermögensschäden. Hierzu zählt auch die Infizierung einer Person mit dem Coronavirus aufgrund von fehlenden oder nicht ausreichenden Vorsorgemaßnahmen im Unternehmen.

Schnell wird deutlich: Ohne eine entsprechende vollumfassende Haftpflicht-Versicherung, die in solchen Fällen für die durch das Unternehmen verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden.

Je nach Haftungsausmaß kann eine unzureichende oder nicht aktuelle Betriebs-Haftpflicht-Versicherung sogar das Aus für den betroffenen Betrieb bedeuten. Der Abschluss einer Betriebs-Haftpflichtversicherung der neuesten Generation ist daher für jeden Unternehmer im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe ein absolutes Muss, um finanzielle Verluste durch Schadensersatzansprüche abzuwenden.

GEST Broker ist als Versicherungspartner für Südtirols Spitzenhotels, Gastbetriebe und Restaurants die erste Adresse, wenn es um den optimalen Versicherungsschutz bei der Haftpflichtversicherung für Ihren Betrieb geht. Sollten Sie weitere Fragen haben, Ihre bestehende Versicherungspolizze einer fachkundigen Überprüfung unterziehen wollen oder sich über die weiteren Versicherungen für Ihren Hotel- und Gastbetrieb interessieren, wie zum Beispiel einer umsatzgebundenen Betriebs-Unterbrechungs-Versicherung, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.