Betriebs-Produkt-Haftpflicht für Südtiroler Unternehmer - unverzichtbar und unerlässlich
So sorgfältig Sie in Ihrem Unternehmen auch sein mögen: Fehler lassen sich nie ganz ausschließen – weder bei Menschen noch beim Einsatz von Maschinen. Glücklicherweise lassen sich einige Missgeschicke recht schnell wieder in Ordnung bringen. Es gibt jedoch auch Fehler, die Dritten, wie Ihren Kunden oder Geschäftspartnern, erheblichen Schaden zufügen können. Dafür ist Ihr Betrieb verantwortlich. Denn wer einem Dritten durch eigenes Verschulden oder durch Mitarbeiter einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen. In solchen Fällen sind die Unternehmen zu Schadensersatz verpflichtet und das kann teuer werden – nicht nur für Ihren Betrieb, sondern auch für Sie. Bei nicht ausreichenden Versicherungssummen haften die verantwortlichen Unternehmer auch mit Ihrem privaten Vermögen.
Hier schützt eine Betriebs-Haftpflichtversicherung nicht nur Sie als Unternehmer, sondern auch Ihre Mitarbeiter vor Schadensansprüchen. Gleichzeitig wehrt die Betriebs-Haftpflichtversicherung unberechtigte Schadenersatzansprüche im Zuge eines passiven Rechtsschutz der Betriebshaftpflicht ab. Denn nicht alle Schadensersatzansprüche sind gerechtfertigt. In der Praxis prüft der Versicherer alle gegen Sie vorgebrachten Forderungen. Wenn sie nicht legitim sind, wehrt die Versicherung diese Forderungen für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.
Die Betriebshaftpflichtversicherung wirkt im Grunde wie ein Schutzschirm und kommt für Schäden auf, die Dritten im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit entstanden sind. Die Gründe können vielfältig sein: Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter hat einen Fehler gemacht. Eines Ihrer Produkte weist einen Herstellungsfehler auf, der Folgeschäden für den Kunden verursacht. Die Umwelt kann durch Ihre betrieblichen Aktivitäten beeinträchtigt werden.
Folgende praktische Beispiele aus verschiedenen Branchen und Sektoren zeigen, wie wichtig ein guter und umfassender Versicherungsschutz durch eine innovative Betriebshaftpflicht für ein Unternehmen oder einen Betrieb ist – denn auch kleine Fehler können schnell teuer werden:
- Ein Installateur repariert bei einem Kunden ein Rohventil. Durch zu starkes Anziehen der Befestigungsschrauben kommt es 6 Monate nach der Reparatur zu einem Bruch des Ventils. Enorme Wasserschäden im gesamten Gebäude sind die Folge. Der Kunde verlangt die Behebung der Schäden inkl. Ersatzwohnung und Entwertungsendgeld.
- Einem Handwerksbetrieb werden Materialien für den Bau geliefert. Beim Ausladen der Baustoffe wird durch die Mitarbeiter der Kran der Baustelle benutzt. Teile der Materialien stürzen ab und beschädigen einen darunter stehenden Lieferwagens schwer.
- Beim Freilegen eines Hausanschlusses wird ein Elektrizitätskabel beschädigt, wodurch ein Kurzschluss entsteht. Die dadurch bedingte Unterbrechung der Stromzufuhr legt den benachbarten Fertigungsbetrieb zwei Tage lahm. Diesen Schaden will der Betrieb natürlich ersetzt haben.
- Ein Malerbetrieb verputzt die Fassade eines Neubaus. Die Mitarbeiter haben die bereits eingesetzten Fenster nicht sorgfältig genug abgeklebt. Die Rahmen der Fenster werden bei den Arbeiten durch den maschinell aufgebrachten Putz verunreinigt und beschädigt. Der Bauherr macht den Schaden und die damit verbundenen Kosten beim Handwerker geltend.
- Ein Maurer stößt auf dem Gerüst einen Schuttkübel um. Unter dem Gerüst parkende Autos werden beschädigt und Passanten verletzt.
- Bei Umbauarbeiten beauftragt der Handwerker einen Subunternehmer. Dieser beschädigt beim Kunden auf der Betriebsstätte den Zaun des angrenzenden Grundstücks.
- Die Reinigungskraft vergisst das Aufstellen eines Warnschildes. Ein Kunde rutscht auf dem nassen Boden aus und stürzt schwer. Das Reinigungsunternehmen wird zur Verantwortung gezogen.
- In den Büroräumlichkeiten kommt es wegen der Unachtsamkeit eines Mitarbeiters eines Unternehmens zu einem Wasserschaden, der sich auf das darunter liegende Büro ausweitet. Dieses verlangt den entstandenen Sachschaden und Betriebsstillstand.
- Ein Geschäftspartner stolpert bei einem Termin in den Räumen des Unternehmens über eine nicht ausreichende gekennzeichnete Teppichkante, zieht sich dabei eine langwierige Schulterverletzung zu und fordert Schmerzensgeld sowie Geschäftsausfall.
- Auf einer Wiese brechen einige Kühe durch den Zaun. Sie laufen auf die Straße und verursachen einen schweren Unfall mit mehreren Fahrzeugen.
- Im Lagerraum stürzen mehrere Kanister Mineralöl vom Regal. Das Öl läuft aus und sickert ins Erdreich.
- Ein Bio-Bauernhof verkauft Obst, Gemüse und Brot aus eigener Herstellung direkt auf dem Hof an die Kunden. Ein Käufer reagiert allergisch auf ein Brot, weil die Inhaltstoffe nicht korrekt ausgezeichnet waren.
- Ein Hotelgast stolpert über eine nicht ausreichend beleuchtete Treppenstufe und verletzt sich erheblich. Die Schadenersatzforderung lässt nicht lange auf sich warten.
- Eine Windböe erfasst im Außenbereich der Hotelanlage einen Sonnenschirm. Dieser landet auf ein geparktes Fahrzeug und beschädigt die Karosserie.
- Ein Gast erleidet nach dem Verzehr einer Speise eine Lebensmittelvergiftung und die ausländische Krankenkasse des Gastes fordert anschließend die Erstattung sämtlicher Behandlungskosten.
- Ein Gast (Beruf Unternehmer) erleidet durch die zu heiße Wellnessbehandlung erhebliche Verbrennung am Rücken. Für sämtliche Forderungen, inkl. Ästhetik- und Folgeschäden sowie Geschäftsausfall verklagt der Gast den Hotelbetrieb.
- Einem Gast wird durch den Einbruch im Hotelzimmer unter anderem der Autoschüssel gestohlen. Der Einbrecher entwendet in der Folge auch das in der Hotelgarage geparkte hochpreisige Auto. Für die im Hotel eingebrachten Sachen (inkl. Bargeld und Schmuck) und auch das gestohlene Auto muss der Hotelier Schadenersatz leisten. Gott sei Dank, hat der Hotelbetrieb die richtige und ausreichende Haftpflicht-Versicherung bestehen.
Diese Fälle aus den verschiedenen Branchen zeigen auf, wenn es mal ordentlich schiefläuft, können die finanziellen Folgen schwerwiegend sein. Die Betriebs-Haftpflichtversicherung stellt sich vor ihr Unternehmen und schützt Sie, indem berechtigte Forderungen (Personen, Sach- oder Vermögenschäden) gegenüber geschädigten Dritten versichert sind.
Im Rahmen einer Betriebs-Haftpflichtversicherung sind grundsätzlich alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit versichert. Dabei spielt es keine Rolle, welcher Mitarbeiter den Schaden beim Dritten verursacht hat. Auch der Standort spielt keine Rolle. Versichert sind Schadensereignisse, die sich auf den Grundstücken des Unternehmens, in den Räumlichkeiten von Kunden oder im öffentlichen Raum ereignen.
Wichtig ist jedoch: Der Haftpflichtschutz gilt nur für Schäden, die Dritten oder Mitarbeitern zugefügt werden. Die Betriebshaftpflicht gilt nicht, wenn der Unternehmer selbst bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit verletzt wird. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt die Haftung für verursachte Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden. Zudem sind die Regressansprüche des INAIL und die Forderungen ihrer Mitarbeiter abgesichert.
Mit der Produkt-Haftpflichtversicherung als Zusatzdeckung werden zusätzlich Lücken der Betriebs-Haftpflichtversicherung zur Abdeckung des Produkthaftpflichtrisikos geschlossen. Dies gilt bei Einzel-, Serien- oder Folgeschäden durch fehlerhafte (beschädigte) Produkte, nicht mögliche Weiterverarbeitung wegen eines mangelhaften Rohproduktes sowie fehlerhafte Produktlieferung. Auch die Kosten von Austausch- oder Rückrufaktionen werden gedeckt. Im Hotel- und Gastgewerbe sind Sie vor Schadensersatzansprüchen Ihrer Gäste durch verabreichte, selbst hergestellte Lebensmittel oder auch selbst produzierten Pflege- und Schönheitsprodukten geschützt.
Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung ist in solchen Momenten wie ein Schutzschirm und daher für jeden Unternehmer unverzichtbar.
GEST Broker ist als Versicherungspartner für Südtirols Betriebe und Unternehmer in allen Bereichen die erste Adresse, wenn es um den optimalen Versicherungsschutz bei der Haftpflichtversicherung geht.
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