Ratgeber

Betriebs-Rechtsschutz für das Südtiroler Hotel und Gastgewerbe.

Schief gehen tut immer mal was. Gerade in der unsicheren Corona-Zeit sollten auch Südtirols Hoteliers und Gastronomen die bestmögliche Vorsorge treffen: mit einem Betriebs-Rechtsschutz. Erfahren Sie, warum komplette Leistungen und hohe Versicherungssummen besonders wichtig sind.

 

Rechtsschutzversicherung für Hotels

Betriebs-Rechtsschutz für das Südtiroler Hotel und Gastgewerbe.

Besonders wichtig: komplette Leistungen und hohe Versicherungssummen

Hoteliers und Gastronomen arbeiten täglich mit und für Menschen. Sie leiten ihre Mitarbeiter gewissenhaft und sind zuvorkommend gegenüber ihren Gästen und Lieferanten. Die letzten Monate in der Corona-Pandemie haben jedoch vielen Hoteliers und Gastronomen in Südtirol einiges an Kraft und Geld abgerungen. Die durch die Corona-Pandemie verursachten unternehmerischen Risiken sind weiterhin nicht vollständig abzusehen. Führen die Impfungen zu einer Normalisierung? Bleiben uns weitere Lockdowns und Betriebsschließungen erspart? Kann wieder an eine normale Wintersaison gedacht werden? Als langjähriger Versicherungspartner für Südtirols Spitzenhotels und Gastbetriebe können wir nur die Empfehlung geben, sich in wichtigen Bereichen umfangreich zu versichern. Beispielsweise mit einem möglichst allumfassenden Betriebs-Rechtsschutz.

Warum ist eine allumfassende Betriebs-Rechtsschutzversicherung erforderlich?

Ganz einfach, weil trotz aller Umsicht auch in den vorbildlichst geführten Hotels, Restaurants und anderen Gastronomiebetrieben immer und jederzeit etwas schief gehen kann.

Hier ein paar einfache Beispiele aus dem Alltag eines Hotel- und Gastronomiebetriebes, die zeigen, dass es gut ist, wenn sich der Unternehmer auf einen umfassenden und passenden Betriebs-Rechtsschutz verlassen kann:

  • Ein Mitarbeiter beanstandet die nicht erfolgte Bezahlung von Überstunden. So schnell wie der Mitarbeiter die Beschwerde gegenüber seinem Arbeitgeber geltend gemacht hat, war dieser auch beim Rechtsanwalt. Dieser Arbeitsvertragsstreit landet schlussendlich vor dem Arbeitsrichter. Das Verfahren dauert im Durchschnitt 2 bis 3 Jahre und kostet dementsprechend viel.
  • Die Sonderabteilung für Lebensmittelfälschungsdelikte und Gesundheit der Carabinieri (NAS) stellt Unregelmäßigkeiten bei der Küchenhygiene eines Gastbetriebes fest. Aufgrund der festgestellten Verstöße werden weitere Behörden aktiv und es werden gegen das Unternehmen Verwaltungssanktionen erlassen. Einige davon zu Unrecht. Einzige Möglichkeit der Beanstandung ist der Rekurs gegen die Sanktionen.
  • Ein Hotelgast nimmt seine Reservierung nicht in Anspruch. Eine Bezahlung der vorgesehenen Storno- bzw. Ausfallsgebühr will der Kunde nicht tätigen. Nur über den Rechtsanwalt bestehen Chancen, zum vertraglich zustehenden Geld zu kommen.
  • Ein Zulieferer des Hotelbetriebes verursacht während eines Manövers versehentlich einen Schaden an der Außenwand des Hotels. Der Lieferant meldet den Schaden jedoch nicht. Erst die Auswertung der Überwachungskamera weist den Urheber des Schadens nach. Doch der Lieferant verweigert einen Schadensersatz. Auch in diesem Fall muss ein Rechtsanwalt intervenieren.
  • In einem anderen Fall hat ein Restaurant für eine 100-köpfige Hochzeitsgesellschaft spezielle Lebensmittel bestellt. Der Lieferant liefert die Ware jedoch zu spät. Als Folge muss ein Gang des Menüs ersatzlos gestrichen werden. Da der Betrieb einen Teil der Leistung nicht erbringen konnte, erhält er von den Verantwortlichen der Hochzeitsgesellschaft auch weniger Geld. Der Lieferant verweigert den Schadenersatz. Der gastronomische Betrieb ist gezwungen , den erlittenen Schaden über einen Rechtsanwalt einzufordern.
  • Ein Handwerker ist mit der Neugestaltung mehrerer Badezimmer beauftragt. Nach Abschluss der Arbeiten werden Mängel festgestellt. Ein Gutachter wird beauftragt. Aufgrund der fehlerhaften Leistung wird die Rechnung pauschal um 30 Prozent reduziert. Die Reduzierung wird vom Handwerker nicht akzeptiert. Es kommt zum Rechtsstreit mit Anwalts-, Gerichts- und weiteren Gutachterkosten.

Unsere Erfahrungswerte zeigen, dass eine Betriebs-Rechtsschutzversicherung für das Hotel- und Gastgewerbe auf dem neuesten gesetzlich-rechtlichen Stand sein muss, um die teuren Folgen für den Unternehmer abfangen zu können. Achten Sie beim Abschluss einer Betriebs-Rechtschutzversicherung besonders auf folgenden Leistungsumfang:

  1. Hohe Versicherungssumme

    Die Wahl der richtigen Versicherungssumme ist elementar beim Abschluss des Betriebs-Rechtsschutz. Es gilt: Je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Gerichts- und Rechtskosten.
    Diese Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung:
    • Die eigenen Anwaltskosten;
    • Die gegnerischen Anwalts- und Gutachterkosten, falls der Prozess verloren wird;
    • Die Gerichtskosten;
    • Die Kosten für Gutachter und Zeugen;
    • Die Kosten für außergerichtliche Einigungen;
    • Die Gebühren für das Mediationsverfahren;
    • Im Ausland: Kosten eines Korrespondenzanwaltes und für Fahrt und Übersetzung.
    Um im Leistungsfall, auch bei Unterliegen nach langen Rechtsstreits, ausreichend versichert zu sein, sollte eine Versicherungssumme im Rechtsschutz mindestens Euro 75.000,00.- pro Leistungsfall betragen.
  2. Arbeits-Rechtsschutz – Ausweitung für nicht Standard-Arbeitsverträge

    Neben unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen, gibt es rein saisonale Arbeitsverhältnisse, Teilzeitverträge, Lehrlingsverträge, berufsspezialisierte Verträge, Ausbildungs- und Orientierungspraktika (wie zum Beispiel das Sommerpraktikum), Sommerzeit-Verträge für Studenten, Arbeitsverträge auf Abruf, Wertgutscheine (Voucher) für geringfügige Mitarbeit, Leiharbeit, Projektverträge (co.co.pro), spezielle Verträge für Musiker in Gastbetrieben, Job Sharing, Eingliederungsverträge und gelegentliche Mitarbeit bis 5.000 Euro pro Jahr (bei max. 30 Tagen). Nicht selten sind Bürger aus EU-Ländern aber genauso auch aus Nicht-EU-Ländern zu beschäftigen. Achten Sie darauf, dass der Betriebs-Rechtsschutz nicht nur die klassischen Arbeitsverträge sondern auch moderne unkonventionelle Beschäftigungsformen abdeckt.
  3. Freie Kunden-Wahl des Rechtsanwaltes und der Gutachter

    Natürlich kann Ihnen Ihre Betriebs-Rechtsschutz-Versicherung auch einen Rechtsanwalt empfehlen, dennoch gilt ganz grundsätzlich: Die Wahrung Ihrer Rechte ist eine persönlichkeitsbezogene Sache. Die Betriebs-Rechtschutz-Versicherung macht nur Sinn, wenn Sie die freie Anwaltswahl in allen Instanzen haben und den Anwalt Ihres Vertrauens selbst bestimmen können. Die freie Wahl des Rechtsanwaltes ohne örtliche Begrenzung ist ein absolutes Grundpostulat. Die gleiche Voraussetzung für die Rechtsanwaltswahl sollte auch für Rechtsgutachter gelten. Achten Sie darauf, dass Sie auch den zu beauftragenden Parteisachverständigen selbst bestimmen können.
  4. Streitigkeiten mit den Sozialversicherern
    Insbesondere bei Arbeitsunfällen sind Sozialversicherungsträger wie INPS und INAIL schnell zur Stelle. Oft geht es um biologische Schäden der Versicherten und um Regressforderungen der Sozialversicherer gegenüber ihren Arbeitgebern. Achten Sie darauf, dass der von Ihnen gewählte Betriebs-Rechtsschutz auch Streitigkeiten mit den Sozialversicheren abdeckt. Hierzu gehört auch eine Erweiterung auf förmliche oder nicht förmliche Schieds- und Schlichtungsverfahren.

  5. Vertragsstreitigkeiten mit Lieferanten

    Um zuverlässigen Rechtsschutz bei Vertragsstreitigkeiten mit Lieferanten zu haben, muss der entsprechende Versicherungsschutz auch in der Polizze vermerkt sein. Nur dann können Sie gerichtlichen Vertragsstreitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten jederzeit ganz entspannt entgegen sehen. Der Versicherungsschutz gilt unter anderem bei Streitigkeiten ...

• aus der Durchsetzung offener Forderungen;
• aus dem Kauf oder Verkauf von Waren;
• aus Herstellungsverträgen;
• aus Installationsverträgen;
• aus Dienstleistungsverträgen;
• aus Reparaturaufträgen;
• aus Produktionsverträgen;
• aus Speditionsverträgen ;
• Beraterverträgen (zum Beispiel mit Steuer- oder Unternehmensberater);
... dies gleichgültig, ob es sich dabei um Verträge mit Ihren Kunden oder mit Produktions-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieben handelt.
6. Neu und Top-Aktuell: Corona-Pandemie-Epidemie-Deckung für die Verteidigung vor Schadensersatzansprüchen von Gästen/Kunden/Mitarbeitern

Bei Covid-19-Erkrankungen von Gästen, Kunden und Mitarbeitern, welche in einem gastgewerblichen Betrieb erfolgen, stehen schnell die Sicherheits- und Schutzvorkehrungen des Betriebes auf dem Prüfstand. Abseits von möglichen strafrechtlichen Konsequenzen müssen betroffene Unternehmen, insbesondere nach einem schweren Verlauf der Covid-19-Erkrankung oder gar einem Todesfall, mit hohen Schadensersatzforderungen rechnen, die durchaus auch existenzbedrohend sein können. GEST Broker bietet allen hogast und gastropool Mitgliedern einen kompletten und umfassenden Betriebs-Rechtsschutz, der auch eine Kostendeckung für die Verteidigung vor Schadensersatzansprüchen von Gästen/Kunden/Mitarbeitern vorsieht, die sie in Folge einer Covid-19 oder einer anderen Infektionserkrankung geltend machen.

Wie Sie sehen, ist das Leistungsfeld einer Betriebs-Rechtsschutzversicherung sehr vielseitig. Rechtsstreitigkeiten sind langwierig und kostenintensiv. Als langjähriger Versicherungspartner für Südtirols Spitzenhotels, Gastbetriebe und Restaurants, kennen wir die geforderten Notwendigkeiten von einer Betriebs-Rechtsschutz-Versicherung: Aktueller Versicherungsschutz, hohe Versicherungssummen, günstige Prämien.

Richtig rechtsschutzversichert zu sein, ist ein sehr beruhigendes Gefühl. Warten Sie nicht, bis Sie mit einem Streitfall konfrontiert werden. GEST Broker, der langjährige Versicherungspartner für Südtirols Spitzenhotels und Restaurants, zeigt Ihnen die gesamten Vorteile der Betriebs-Rechtschutz-Versicherung auf.