Betriebs-Rechtsschutz für Südtiroler Unternehmen.
Besonders wichtig: komplette Leistungen, aktuelle Rechtslage und hohe Versicherungssummen
Obwohl der Handwerker die Reparatur perfekt ausgeführt hat, verweigert der Kunde die Zahlung. Ein Lieferant liefert die falsche Ware und zeigt sich uneinsichtig. Beim Ausliefern der Waren ist der Mitarbeiter des Unternehmens in einen Verkehrsunfall verwickelt und es kommt zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Eine ehemalige Mitarbeiterin verlangt eine bessere Abfindung. Auch ohne Absicht kann es im Geschäftsleben zu rechtlichen Streitigkeiten kommen. Die Folgen sind oft langwierige, nervenaufreibende Papierkriege sowie hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Hinzu kommen die Auflagen der Corona-Pandemie. Seit dem 10. Jänner gelten vorläufig bis zum 31. März schärfere Bestimmungen. Ab dem 15. Februar benötigen auch alle Mitarbeiter im Unternehmen den Super Green Pass (2G-Nachweis) um am Arbeitsplatz erscheinen zu können. Kunden von öffentlichen Ämtern, Postämtern sowie von Bank- und Finanzdienstleistern sowie Handelsbetrieben, die nicht Güter des unmittelbar nötigen täglichen Bedarfs verkaufen, benötigen den Green Pass (3-G), müssen sich also testen lassen, sofern sie nicht genesen oder geimpft sind. Die Unternehmen und Dienstleister stehen dabei in der Pflicht den 2G- oder 3G-Status ihrer Kunden und Mitarbeiter zu kontrollieren. Geschieht dies nicht, sind bei festgestellten Verstößen auch für das Unternehmen Strafen von 400 bis 1.000 Euro vorgesehen. Im Wiederholungsfall werden die Sanktionen sogar verdoppelt.
Als langjähriger Versicherungspartner für Südtirols Unternehmen können wir nur die Empfehlung geben, sich in wichtigen Bereichen umfangreich zu versichern. Beispielsweise mit einem möglichst allumfassenden Betriebs-Rechtsschutz.
Eine Betriebs-Rechtsschutzversicherung ist erforderlich, weil trotz aller Umsicht auch in jedem vorbildlich geführten Unternehmen immer und jederzeit etwas schief gehen kann.
Hier ein paar weitere Beispiele aus dem Alltag eines Unternehmens, die zeigen, dass es gut ist, wenn sich der Unternehmer auf einen umfassenden und passenden Betriebs-Rechtsschutz verlassen kann:
- Ein Mitarbeiter beanstandet die nicht erfolgte Bezahlung von Überstunden. So schnell wie der Mitarbeiter die Beschwerde gegenüber seinem Arbeitgeber geltend gemacht hat, war dieser auch beim Rechtsanwalt. Der Arbeitsvertragsstreit landet vor dem Arbeitsrichter. Das Verfahren dauert im Durchschnitt 2 bis 3 Jahre und kostet dementsprechend viel.
- Ein Bauunternehmer bemerkt, dass vier Bauarbeiter die Baustelle regelmäßig jeweils zwei Stunden vor Feierabend verlassen und dabei auch Baumaterialien mitnehmen. Daraufhin kündigt er seinen Angestellten fristlos. Die Bauarbeiter wollen die Entlassung nicht hinnehmen und ziehen vors Arbeitsgericht. Zum hohen Streitwert kommen erhebliche Anwalts- und Gerichtskosten auf den Unternehmer zu.
- Ein Lieferant verursacht während eines Manövers versehentlich einen Schaden an der Außenwand des Unternehmens. Der Lieferant meldet den Schaden jedoch nicht. Erst die Auswertung der Überwachungskamera weist den Urheber des Schadens nach. Doch der Lieferant verweigert einen Schadensersatz. Auch in diesem Fall muss ein Rechtsanwalt intervenieren.
- Um seine Praxis auf den neuesten technischen Stand zu bringen, bestellt sich ein Zahnarzt ein modernes Röntgengerät im Wert von mehr als 20.000 Euro. Als das Gerät eintrifft, sieht erst einmal alles gut aus. Doch schon nach der ersten Inbetriebnahme hat die Maschine Aussetzer. Der Zahnarzt möchte das Gerät umtauschen und beanstandet den Fehler beim Hersteller. Doch dieser behauptet, die Praxis habe das Röntgengerät falsch bedient und es dadurch kaputt gemacht. Der Streitfall landet letztlich vor Gericht. Teure Gutachter- und Anwaltskosten kommen auf dem Zahnarzt zu.
- Ein Handwerkerunternehmen ist mit der Neugestaltung mehrerer Badezimmer beauftragt. Nach Abschluss der Arbeiten werden Mängel festgestellt. Für den Handwerker sind die beanstandeten Mängel nicht gerechtfertigt, dennoch reduziert der Auftraggeber die Rechnung pauschal um 30 Prozent. Es kommt zum Rechtsstreit mit Anwalts-, Gerichts- und weiteren Gutachterkosten.
Unsere Erfahrungswerte zeigen, dass eine Betriebs-Rechtsschutzversicherung für Unternehmen auf dem neuesten gesetzlich-rechtlichen Stand sein muss, sowie umfassend zivil- und strafrechtlichen Rechtsschutz gewährleisten muss, um die teuren Folgen eines Rechtsstreits abfangen zu können.
Achten Sie beim Abschluss einer Betriebs-Rechtschutzversicherung daher besonders auf folgenden Leistungsumfang:
- Hohe Versicherungssumme
Die Wahl der richtigen Versicherungssumme ist elementar beim Abschluss des Betriebs-Rechtsschutz. Es gilt: Je höher der Streitwert, desto höher sind auch die Gerichts- und Rechtskosten.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt folgende Kosten:
- Die eigenen Anwaltskosten;
- Die gegnerischen Anwalts- und Gutachterkosten, falls der Prozess verloren wird;
- Die Gerichtskosten;
- Die Kosten für Gutachter und Zeugen;
- Die Kosten für außergerichtliche Einigungen;
- Die Gebühren für das Mediationsverfahren;
- Im Ausland: Kosten eines Korrespondenzanwaltes und für Fahrt und Übersetzung.
Um im Leistungsfall, auch bei Unterliegen nach langen Rechtsstreits, ausreichend versichert zu sein, sollte eine Versicherungssumme im Rechtsschutz mindestens Euro 75.000,00.- pro Leistungsfall betragen. - Arbeits-Rechtsschutz – Ausweitung für nicht Standard-Arbeitsverträge
Neben unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen, gibt es rein saisonale Arbeitsverhältnisse, Teilzeitverträge, Lehrlingsverträge, Ausbildungs- und Orientierungspraktika (wie zum Beispiel das Sommerpraktikum). Nicht selten sind Bürger aus EU-Ländern aber genauso auch aus Nicht-EU-Ländern zu beschäftigen. Achten Sie darauf, dass der Betriebs-Rechtsschutz nicht nur die klassischen Arbeitsverträge sondern auch moderne unkonventionelle Beschäftigungsformen abdeckt. - Freie Kunden-Wahl des Rechtsanwaltes und der Gutachter
Natürlich kann Ihnen Ihre Betriebs-Rechtsschutz-Versicherung auch einen Rechtsanwalt empfehlen, dennoch gilt ganz grundsätzlich: Die Wahrung Ihrer Rechte ist eine persönlichkeitsbezogene Sache. Die Betriebs-Rechtschutz-Versicherung macht nur Sinn, wenn Sie die freie Anwaltswahl in allen Instanzen haben und den Anwalt Ihres Vertrauens und ohne örtliche Begrenzung selbst bestimmen können. Die gleiche Voraussetzung für die Rechtsanwaltswahl sollte auch für Rechtsgutachter gelten. Achten Sie darauf, dass Sie auch den zu beauftragenden Parteisachverständigen selbst bestimmen können. - Streitigkeiten mit den Sozialversicherern
Insbesondere bei Arbeitsunfällen sind Sozialversicherungsträger wie INPS und INAIL schnell zur Stelle. Oft geht es um biologische Schäden der Versicherten und um Regressforderungen der Sozialversicherer gegenüber ihren Arbeitgebern. Achten Sie darauf, dass der von Ihnen gewählte Betriebs-Rechtsschutz auch Streitigkeiten mit den Sozialversicheren abdeckt. Hierzu gehört auch eine Erweiterung auf förmliche oder nicht förmliche Schieds- und Schlichtungsverfahren. - Vertragsstreitigkeiten mit Lieferanten
Um zuverlässigen Rechtsschutz bei Vertragsstreitigkeiten mit Lieferanten zu haben, muss der entsprechende Versicherungsschutz auch in der Polizze vermerkt sein. Nur dann können Sie gerichtlichen Vertragsstreitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten jederzeit ganz entspannt entgegen sehen. Der Versicherungsschutz gilt unter anderem bei Streitigkeiten ...
- aus der Durchsetzung offener Forderungen;
- aus dem Kauf oder Verkauf von Waren;
- aus Herstellungsverträgen;
- aus Installationsverträgen;
- aus Dienstleistungsverträgen;
- aus Reparaturaufträgen;
- aus Produktionsverträgen;
- aus Speditionsverträgen ;
- Beraterverträgen (zum Beispiel mit Steuer- oder Unternehmensberater);
... dies gleichgültig, ob es sich dabei um Verträge mit Ihren Kunden oder mit Produktions-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieben handelt.
Wie Sie sehen, ist das Leistungsfeld einer Betriebs-Rechtsschutzversicherung sehr vielseitig. Rechtsstreitigkeiten sind langwierig und sehr kostenintensiv. Als langjähriger Versicherungspartner für Südtirols Unternehmen insbesondere der Südtiroler Spitzenhotellerie und -gastronomie, kennen wir die geforderten Notwendigkeiten von einer Betriebs-Rechtsschutz-Versicherung. Sie lassen sich auf drei Nenner bringen: Versicherungsschutz laut aktueller Rechtslage, hohe Versicherungssummen und günstige Prämien.
Richtig rechtsschutzversichert zu sein, ist für jeden Unternehmer ein sehr beruhigendes Gefühl. Warten Sie nicht, bis Sie mit einem Streitfall konfrontiert werden. GEST Broker, der langjährige Versicherungspartner für Südtirols Spitzenunternehmen, zeigt Ihnen die gesamten Vorteile der Betriebs-Rechtschutz-Versicherung auf.