Coronakrise und angeordnete Zwangsschließung – was Sie jetzt wissen müssen
Mit der Zwangsschließung der Betriebe ändert sich das Risiko in versicherungstechnischer Hinsicht: Das Hotel- und Gastgewerbe sind nun anderen bzw. höheren Gefahren ausgesetzt. Daher sind jetzt alle Versicherungskunden angehalten, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und den Betrieb auch während der Schließzeit der Situation angemessen zu schützen. Neu dazugekommene Risiken müssen dem Versicherungsdienstleister mitgeteilt werden.
Verhaltensregeln für die geordnete Betriebsschließung
Wir empfehlen Ihnen, folgende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um den Versicherungsschutz bei der Sach- und Betriebsunterbrechung weiterhin aufrecht zu erhalten:
- Sorgen Sie für eine sachgemäße Betriebsschließung und ein geordnetes Herunterfahren der Aktivitäten, um eine reibungslose Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes zu gewährleisten.
- Achten Sie darauf, dass sämtliche Sicherheits- und Schutzeinrichtungen (wie automatische Löschanlagen, Brand- und Rauchmeldeanlage, Alarmanlagen usw.) voll funktionsfähig bleiben.
- Brandschutztore und Brandschutztüren sollen generell geschlossen gehalten werden, auch wenn diese grundsätzlich über eine automatische an die Brandschutzeinrichtung gekoppelte Feststellanlage verfügen.
- Sorgen Sie dafür, dass im Notfall die Alarmfunktion (Bereitschaftsdienst, Alarmierung an eine ständig besetzte Stelle, Deaktivierung der Interventionszeit usw.) zu jeder Zeit gewährleistet ist.
- Trennen Sie alle elektrischen Anlagen inklusive Kleingeräte vom Stromnetz (wo gefahrlos und ohne Beeinträchtigung der technischen Schutzeinrichtungen möglich), um mögliche Zündquellen zu minimieren.
- Minimieren Sie das Brandrisiko: Entfernen Sie sämtliche zusätzliche Brandlasten aus den Produktionsbereichen und führen Sie eine gründliche Reinigung durch (inklusive Absauge- und Filtersysteme, Förderbänder usw.)
- Schalten Sie – wo möglich – sämtliche Versorgungseinrichtungen (wie Gas, Druckluft, Wasser, Dampf usw.) ab, die während des Stillstandes nicht benötigt werden (Achtung: unter Berücksichtigung der Frostsicherheit wasserführender Leitungen).
- Halten Sie alle nötigen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden und an technischen Einrichtungen inklusive Brand- und Sicherheitseinrichtungen aufrecht.
- Achten Sie darauf, dass alle Sicherheitsmaßnahmen gegen Brandstiftung, Diebstahl und Vandalismus gewahrt bleiben – wie etwa:
- Zugangsbeschränkung aktiv halten
- Außenlagerung brennbarer Materialen minimieren und einen Abstand von mindestens 10 Metern zum nächstgelegenen Gebäude einhalten
- Regelmäßige Betriebsrundgänge durchführen
- Brand-, Rauch- und Alarmanlagen aktivieren
Hinweis: Alle im Versicherungsvertrag vereinbarten Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften bleiben unverändert gültig – eventuell erforderliche Abweichungen, wie z.B. das erforderliche Abschalten von Sicherheitseinrichtungen, können nur im Einvernehmen mit der Versicherung festgelegt werden.
GEST Broker berät
Für weitere Fragen zum Versicherungsschutz steht Ihnen unser GEST Broker-Team gerne zur Verfügung.
Es sind unruhige Zeiten – und dennoch haben wir eine Gewissheit: Es gibt ein Leben nach Corona. Bleiben Sie zuversichtlich!
Das GEST Broker-Team
Stand: 26.03.2020
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