Einbruchdiebstahl und Beraubung am Eigentum von Hoteliers und Gastronomen
Was Hoteliers und Unternehmer im Südtiroler Gastgewerbe wissen müssen und wie sie sich schützen können
Einbrecher und Diebe sind nicht nur dreist sondern mittlerweile auch technisch so ausgestattet, dass die gut organisierten Langfinger sich unbemerkt Zugang in nahezu jedes Gebäude verschaffen können. Selbst Alarmanlagen und Videokameras halten heutzutage Eindringlinge und Räuber kaum von einem Einbruch ab. Hotels und gastgewerbliche Betriebe sind dabei besonders beliebte „Orte“, an denen sich Einbrecher zu schaffen machen. Lockten vor Corona besonders die Wertsachen der Gäste die Ganoven ins Haus, so ist für die Räuber während des Corona-Lockdowns besonders das Hab und Gut des Hoteliers und gastgewerblichen Unternehmers von Interesse. In jüngster Zeit mehren sich Einbrüche in Hotels, wo die Diebe es auf den wertvollen Lagerbestand im betriebseigenen Weinkeller abgesehen haben. So wurden Ende Januar im Rheingau (Hessen) in einem Gourmethotel 500 Flaschen seltenen Weins entwendet. Der verursachte Schaden belief sich auf 450.000 Euro. Mitte März, also auch hier mitten im Lockdown, schlugen Einbrecher in Nordtirol zu. In einem Hotel im Bezirk Kitzbühel trieben sich die Täter zunächst im ganzen Gebäude herum, verschafften sich Zugang zu sämtlichen Schränken und Vitrinen, beschädigten die Überwachungskamera und entwendeten auch hier mehrere hochwertige alkoholische Getränke. Und wenn es nicht hochprozentige Ware ist, auf die es diese Verbrecher neuerdings abgesehen haben, dann haben sie es mit größter Wahrscheinlichkeit auf den hoteleigenen Tresor abgesehen. So sind im Dezember des Vorjahres zwei unbekannte Männer in ein coronabedingt leerstehendes Hotel im Zillertal eingedrungen, rissen dort einen Wandtresor aus der Verankerung und „flexten“ diesen auf. Daraus entnahmen die Täter Bargeld und den Schlüssel für einen weiteren Tresor. Mit diesem Schlüssel öffneten die Täter den im Büro befindlichen Standtresor. Darin befand sich weiteres Bargeld. Insgesamt entstand ein Schaden in der Höhe eines fünfstelligen Eurobetrages. Und keine Sorge. Hätten die dreisten Einbrecher es nicht geschafft, den Panzerschrank gewaltsam zu öffnen, so wurde der Tresor ungeniert aus dem Hotel geschleppt und anschließend an einem sicheren Ort in der Nähe des geschädigten Unternehmens mit brachialer Gewalt geöffnet und der Inhalt geraubt.
Doch Einbrecher haben es in Hotels nicht nur auf Geld und Geldwerte abgesehen. Teure LCD-Fernsehgeräte neuster Generation, Computer, Einrichtungsstücke, kleine betriebliche Maschinen, Kulturobjekte und Kunstgegenstände (Bilder, Statuen, Skulpturen) sind genauso begehrte Beutestücke. Selbst die betriebseigenen E-Bikes für Gäste oder die teuren Felgen mit Winterreifen des in der Garage geparkten Privat-Pkws des Betriebseigentümers stehen ganz oben auf der Beuteliste der Diebe.
Neben dem Wissen, auf was es die Diebesbanden abgesehen haben, muss auch die Art und Weise zur Sprache kommen, wie sich die Einbrecher Zugang zu den Gebäuden verschaffen. In den meisten Fällen verschaffen sich die Einbrecher mit rücksichtsloser Gewalt Zugang zu den Objekten. Besonders die großräumigen Betriebe im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe bieten mehrere Schwachstellen, über die es den Dieben gelingt, ins Gebäude einzudringen. Hauptsächlich schadensanfällig sind natürlich in erster Linie Türen und Fenster jeder Art. Einbrecher schrecken in der Regel aufgrund des Zeitdruckes nicht davor zurück, im Inneren des Betriebes eine Verwüstung zu verursachen. In einigen Fällen jedoch verfügen die Räuber über Spezialwerkzeuge. So wurde zuletzt vor zwei Jahren von den Ordnungskräften in Südtirol eine vierköpfige Diebesbande ausgehoben, die ausgestattet mit dem sogenannten „Bulgarischen Dietrich“ sich Zugang zu etlichen Wohnungen und Wohnhäusern in Bozen und Meran verschafft hatte. Dieser spezielle Einbruchsschlüssel besitzt verschiedene Zacken und kann nach dem Einführen in das Schlüsselloch aufgepumpt werden. Die Zacken des Dietrichs passen sich dem Schlüsselbart an und hinterlassen so keine Spuren eines Einbruchs. Keine beschädigten Türen und Fenster, keine Geräusche. Die auf derart dreiste Weise beraubten Opfer merken zunächst nichts. Der Schreck kommt erst dann, wenn der Eigentümer bemerkt, dass ihm lieb gewonnene Sachen und Werte entwendet worden sind. Solche Präzisionseinbrüche gehören jedoch noch zur Ausnahme. Überwiegend gehen die Kriminellen bei ihren Taten nicht mit Samthandschuhen vor. Um an die Wertgegenstände im Hotelbüro oder in der Eigentümerwohnung zu kommen, werden meistens enorme Schäden am Inventar und am Gebäude verursacht.
Hoteliers und Unternehmer im Gastgewerbe sollten sich daher immer die Frage stellen, was sie tun können, um ihren Betrieb und ihr Unternehmen nicht nur vor diesen ungebetenen Gästen zu schützen, sondern wie sie auch materiellen Schaden abwenden können. Denn ist ein Einbruch einmal geschehen, so gerät bei laufendem Betrieb das Tagesgeschäft aller Voraussicht nach erst einmal ins Stocken. Je größer die festzustellenden Schäden sind, desto erheblicher werden auch die durch ein unterbrochenes Tagesgeschäft entstehenden Umsatzausfälle. Hinzu kommt, dass ein guter Gastgeber seinen Gästen immer ein Gefühl der Sicherheit vermitteln sollte. Schlagzeilen über einen Einbruch sind dabei nicht hilfreich und können Imageschäden und fern bleibende Gäste zur Folge haben. Ein Risiko, von dem sich Hotels und gastronomische Betriebe nur schwer erholen. Wer also präventiv arbeitet und Einbrüchen vorbeugen kann, schützt seinen Betrieb in mehrfacher Hinsicht.
Unsere Tipps für mehr Sicherheit:
Von der Alarmanlage über Schließanlagen bis hin zur Videoüberwachung gibt es viele Lösungen. Dabei sollte die Schutzmaßnahme passgenau auf den eigenen Betrieb abgestimmt und die individuellen Schwachpunkte analysiert werden. Besonders wichtig: Schnelligkeit. Durch eine schnelle Reaktionszeit des eingesetzten Sicherheitssystems können wertvolle Minuten eingespart werden, die entscheidend für den Erfolg oder Misserfolg des Einbrechers sind. Hier kann eine digitale Alarmanlage eine Lösung sein, um Täter frühzeitig in die Flucht zu schlagen. Erkennt der Bewegungsmelder möglicherweise unbefugte Personen in einem überwachten Bereich, so werden diese unmittelbar über akustische Signalgeber und Lautsprecher angesprochen und über das Eintreffen der Polizei informiert. Ein Überraschungseffekt, der viele Täter ihr Vorhaben abbrechen lässt ohne weiteren Schaden im Betrieb anzurichten.
Neben den technischen Einrichtungen zur Einbrecherabwehr (Alarmanlagen, Videokameras etc.) sind gerade bei geschlossenen Betrieben oft aber auch die einfachsten Vorkehrungen ausreichend, wie z.B. Licht im Inneren des Gebäudes, ein laufendes Radio oder ein Fernseher, Licht außerhalb des Gebäudes mit vom Boden aus nicht erreichbaren Bewegungsmeldern, die Einbrecher verschrecken.
Sicherheit ohne Schlupflöcher
Schützenswerte Bereiche in gastronomischen Betrieben gibt es viele, sie alle sollten in das Sicherheitssystem mit eingebunden werden. So werden nicht nur an der Bar, beziehungsweise im Kassenbereich, Dinge von Wert zu finden sein, wie dargestellt auch in Lagerräumen befinden sich hochwertige Waren, die schnell zum Ziel von Einbrechern werden können. Gastronomen und Hoteliers sollten daher alle sensiblen Bereiche überprüfen: Gasträume und Hotelzimmer, Eingangsbereiche, Sanitäranlagen, Parkmöglichkeiten, Personalräume, Lager- und Vorratsräume und auch der Außenbereich sollten geschützt sein, um den Betrieb und die Gäste gleichermaßen vor misslichen Situationen zu bewahren.
Einstiegsmöglichkeiten bieten im Besonderen ungesicherte Fenster sowie Türen im Terrassenbereich. Hier gilt es, die Übersicht zu behalten. Mit modernen Sicherheitssystemen, die speziell für die Bedürfnisse der Branche ausgelegt sind, lassen sich beispielsweise alle Daten protokollieren und auf das Smartphone weiterleiten. Ein solches System informiert Gastronomen und Hoteliers, auch wenn sie nicht vor Ort sind, über offen gebliebene Fenster in Hotelzimmern oder andere Sicherheitslücken, sodass diese schnell behoben werden können.
Unerlässlich: der richtige Versicherungsschutz
Für die finanzielle Absicherung der Wertgegenstände, Einrichtung, Waren und verursachte Schäden im Schadensfall empfiehlt sich eine Einbruchdiebstahlversicherung, um das Risiko ungeahnter Kosten nicht selbst tragen zu müssen. Eine solche Diebstahlversicherung lässt sich ergänzen durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Muss der Betrieb im Schadensfall für einen Zeitraum geschlossen bleiben, bleiben Umsätze aus, während die üblichen Fixkosten weiter laufen. Durch den ergänzenden Versicherungsschutz können sich Gastronomen und Hoteliers vor solchen Betriebsausfällen schützen.
GEST Broker ist langjähriger Versicherungspartner von hogast und gastropool und somit für Südtirols Spitzenhotels, Gastbetriebe und Restaurants die erste Adresse, wenn es um einen erweiterten und vollumfassenden optimalen Versicherungsschutz geht.
Neben der Versicherung der beweglichen Güter bzw. des Inhaltes (Vorräte, Bilder Statuen, Skulpturen, usw.) des Hotels, des Gastbetriebes bzw. auch der im Betrieb vorhandenen Privatwohnungen, sollte gesondert darauf geachtet werden, dass auch die Nebenkosten eines Einbruchdiebstahls ausreichend abgesichert sind.
Unter Nebenkosten sind alle Ausgaben zu verstehen, die aufgrund eines Schadenereignisses für den Unternehmer zusätzlich hinzukommen. Dies können Schutz-, Abbruch-, Aufräum- und Entsorgungskosten sein. Beispiel: Einbrecher verschaffen sich gewaltsam Zutritt ins Unternehmen und zerstören dabei Teile des Daches, einer Mauer oder einer Wintergartenverglasung. Durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, Fenstern, Wänden, Fußböden oder Decken entstehen erhebliche Schäden am Gebäude. Die Überbleibsel der Zerstörung müssen entsorgt werden, offen gelegte Gebäudeteile provisorisch geschützt werden. Oder aber nach einem Einbruch müssen aus Sicherheitsgründen von einem Schlüsseldienst zahlreiche Schlösser ausgetauscht werden. All diese Schäden sind mit Nebenkosten verbunden. Sind diese zusätzlichen Kosten nicht explizit in der Versicherungspolizze ausgewiesen, besteht in der Regel auch kein Versicherungsschutz. Gleiches gilt natürlich auch für Schäden am versicherten Gebäude. Versichern lässt sich übrigens auch die Beschädigung von verschlossenen Kassen. Noch wichtiger als die Kassen ist jedoch die Versicherung des Inhaltes von Behältnissen. Versicherungstechnisch werden vier Klassen unterschieden: 1. Die Versicherung von Geld und Geldeswerte unter festem Verschluss (Schubladen, Kästen, usw.) und Geld und Geldeswerte in verschlossenen Kassen. 2. Wandtresore mit Vollpanzer der Sicherheitsklasse EN1 (mind. 250 kg), 3. freistehende Panzerschränke der Sicherheitsklasse EN2 (mind. 500 kg mit 2 Doppelbartschlössern) und 4. freistehende Panzerschränke der Sicherheitsklasse EN3 (mind. 500 kg mit 2 Doppelbart- und Codeschloss). Bei der Versicherung des Inhaltes von Behältnissen empfehlen wir, auf die zu versichernde Höchstsumme und einen möglichst niedrigen Selbstbehalt im Schadensfall zu achten.
Da die Versicherungsmöglichkeiten auch in diesem Bereich sehr umfassend sind, sind Hoteliers und Unternehmer im Gastgewerbe daher gut beraten, von Beginn an das Leistungsspektrum der Versicherung genau zu überprüfen. Keinesfalls sollten Hoteliers und Unternehmer im Gastgewerbe darauf warten, bis sie Opfer eines Einbruchdiebstahls werden und ihres Eigentums beraubt werden. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, sich eingehend mit der Thematik der Versicherung vor Einbruchdiebstahl, Beraubung und böswilliger Beschädigung zu beschäftigen.
GEST Broker, der Versicherungspartner für Südtirols Spitzenhoteliers und Spitzenhotels, berät Sie gerne und zeigt die Vorteile einer umfassenden Versicherung in diesem Bereich auf.