Ratgeber

Haus und Wohnung richtig und umfassend versichern

Gerade in Corona-Zeiten lernt man sein eigenes Haus, seine eigene Wohnung zu schätzen. Gibt das Eigenheim doch Sicherheit und Geborgenheit. Aber ist Ihr Zuhause auch entsprechend richtig und umfassend versichert? Erfahren Sie, welche Versicherungen zum Schutz von Haus und Wohnung unverzichtbar sind.

 

Haus- und Wohnungsversicherung

Die 3 wichtigsten Versicherungen zum Schutz von Haus und Wohnung

Derzeit steht unser Alltag Kopf: Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, ist das öffentliche Leben in Südtirol stark eingeschränkt. Genauso wie auch im restlichen Italien oder bei unseren nördlichen Nachbarländern Österreich und Deutschland. Wir bleiben, lernen und arbeiten plötzlich zu Hause – und erhalten aus den Medien nahezu im Minutentakt eine sorgenvolle Nachricht nach der anderen. Es sind jene Momente, wo wir uns glücklich schätzen die eigenen vier Wände als Ort der Geborgenheit und Sicherheit zu wissen. Gerade in diesen Tagen und Wochen des kalten Corona-Winters erkennen wir, wie wichtig einem das eigene warme Zuhause ist.

Dabei war das eigene Zuhause immer schon jener Ort, den wir uns nach unseren Vorstellungen gestalten und wo wir uns wohlfühlen. Zuhause sein hat somit auch etwas von „in Sicherheit sein“ zu tun. Darum ist es gut, gerade jetzt in der so instabilen Corona-Zeit, die eigenen vier Wände und alles, was sich darin befindet, mit dem richtigen Versicherungsschutz zu versorgen.

Sie glauben jedoch, dass Sie zuhause in Ihrer Wohnung sicher sind und dass dort kaum etwas passieren kann, was die Existenz Ihres Eigenheims bzw. Ihrer Wohnung gefährdet? Als eine der wenigen und in Südtirol seit vielen Jahren auf diesem Gebiet spezialisierten Versicherungsdienstleister wissen wir gerade auch aufgrund unserer nahezu alltäglichen Erfahrung und Praxis, dass dem nicht so ist. Hier einige Beispiele mit Schäden, die jederzeit eintreten können:

Beispiele für Schadensereignisse im Haushalt:

  1. Leitungs-Wasserschaden
    Bodenbelag, Mobiliar und Wandanstrich müssen erneuert werden.
  2. Brandschaden
    Einrichtungsgegenstände, elektronische Geräte, Bekleidung sind zerstört.
  3. Einbruch-Diebstahl
    Wertsachen und persönliche Dokumente sind wieder zu beschaffen und Vandalismusschäden im Zuge des Einbruchs zu beheben.

Beispiele für Schadensereignisse im Eigenheim:

  1. Winter
    Ein ans Haus angrenzender Baum zerstört durch die Schneelast und gefrierenden Regen die Dachrinne, Fenster und Fassade.
  2. Unwetter
    Die Elektronik aller Haushaltsgeräte muss nach einem Blitzschlag ausgetauscht werden.
  3. Leitungs-Wasserschaden
    Nach einem Rohrschaden müssen Holzböden und Innenwände erneuert werden.

Beispiele für Schadensereignisse, für die Sie privat haften:

  1. Wohnen
    Auslaufendes Leitungswasser der defekten Waschmaschine beschädigt darunterliegende Wohnungen.
  2. Alltag
    Der Sohn zerkratzt im Hof beim unachtsamen Radfahren eine Autotür.
  3. Mietsachschaden
    Eine heruntergefallene Zigarette hinterlässt einen Brandfleck auf dem Holzparkett oder im fest verlegten Teppichboden Ihrer Mietwohnung.

Wie Sie sehen, vom Leitungs-Wasserschaden nach einem Rohrbruch bis hin zur zerkratzten Autotür Ihres Nachbarn – alles ist möglich und das jederzeit und immer. Nur wenn Sie die eigenen vier Wände mit einer Haus- und Wohnungsversicherung schützen und absichern, gehen Sie auf Nummer sicher.

Was sollten Sie im Zusammenhang mit einer Haus- & Wohnungsversicherung wissen?

Wir zeigen Ihnen, welche 3 wichtigsten Versicherungen für Ihr Eigenheim und Ihre Wohnung wichtig sind:

1. Die Gebäudeversicherung

Diese Versicherung schützt den Eigentümer einer Immobilie vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Im Schadenfall ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände versichert. Als Mindestanforderung sollte eine Wohngebäudeversicherung folgende Schadensereignisse abdecken:

  • Feuer
    (Brand, Blitzschlag und Explosion)
  • Sturmschaden
    (Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Hochwasser, Lawinen, Erdbeben)
  • Leitungswasser
    (Schäden durch Bruch, Frost und Korrosion im Gebäude und am Grundstück)

Doch Achtung: Feuer ist nicht Feuer und nicht jeder durch ein Wetterphänomen verursachter Schaden auch ein Elementarschaden. Nachstehend erklären wir die Begriffe und auch, wann die entsprechende Versicherung den Schaden abdeckt:

Feuer (Brand)

Als Brand gilt ein Feuer, das seinen bestimmungsgemäßen Ort verlassen hat, um sich aus eigener Kraft unkontrolliert auszubreiten. In diesem Zusammenhang spricht man auch von einem Schadenfeuer. Sollten versicherte Sachen beschädigt oder zerstört werden, weil sie beim Bügeln, Trocknen, Räuchern, Rösten, Kochen, Braten und dergleichen der Einwirkung von Wärme, Rauch oder gar Feuer ausgesetzt waren, dann handelt es sich nicht um einen Brand und somit auch nicht um einen Schaden der über die Feuerversicherung als Bestandteil der Gebäudeversicherung abgedeckt ist. Gleiches gilt auch, wenn versicherte Sachen in einen Feuerherd (Ofen, Herd und dergleichen) fallen oder geworfen werden, aber auch wenn der Schaden durch ein Feuer hervorgerufen wird, das sich nicht selbst auszubreiten vermag (z.B. Sengschäden durch Beleuchtungs- oder Beheizungskörper, brennenden Tabak, glühende Kohlenstücke und dergleichen.

Blitzschlag und Im-/Explosion

Als Blitzschlagschäden gelten in der Regel nur solche Schäden, die an den versicherten Gebäuden oder an im Freien befindlichen versicherten beweglichen Sachen durch die Kraft- oder Wärmewirkung des in sie einschlagenden Blitzes entstehen. Dazu zählen auch die an den in (?? unklar) einem Gebäude befindlichen versicherten Sachen, welche durch die Wirkung des Blitzschlages in Mitleidenschaft gezogen werden, sofern am Gebäude schädigende Wirkungen des Blitzes entstanden sind. Als Explosion gilt eine sich ausdehnende Verpuffung von Gasen oder Dämpfen. Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitungen und dergleichen) liegt aus versicherungstechnischer Sicht nur dann vor, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschiedes innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet.

Sturmschaden

Im Rahmen einer Sturmschadenversicherung gewährt der Versicherer Versicherungsschutz gegen Schäden durch eine Reihe von sogenannten Elementarschäden, also Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Je mehr Schadensereignisse abgedeckt werden, desto besser ist die Versicherung. Die wichtigsten Naturereignisse, für die Sie in Südtirol einen Versicherungsschutz haben sollten, sind: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Lawinen und Erdbeben. Eine besondere Position stellen Überschwemmungen dar. Sowohl Schäden aus starken Niederschlägen und deren Rückstau, als auch Hochwasserschäden, sind üblicherweise in der Gebäudeversicherung nicht versichert. Bei nur wenigen ausgesuchten Versicherungen, wie sie auch GEST Broker ihren Versicherten anbietet, können solche Schäden – meist unter dem Begriff „Katastrophenschutz“ oder „Katastrophendeckung“ – mitversichert werden. Um als Sturm eingestuft zu werden muss das außergewöhnliche Wetterereignis mindestens einen heftigen Wind mit einer Geschwindigkeit von mehr als 60 Kilometer pro Stunde verzeichnen. Hagelschäden sind Zertrümmerungsschäden, die an den versicherten Sachen durch herabfallende große Hagelkörner während eines Hagelschlages verursacht werden. Schneedruckschäden hingegen entstehen durch das Gewicht der angesammelten Schneelast an versicherten Sachen. Felssturz-, Steinschlag- oder Erdrutschschäden sind Schäden, die an den versicherten Sachen durch in Bewegung geratene Felsblöcke, Gesteinsteile oder Erdmassen verursacht werden. Lawinen sind an Berghängen abgehende Schnee- und Eismassen. Unter Überschwemmung wird die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes durch außergewöhnliche Witterungsniederschläge wie Starkregen und Sturzfluten, durch Kanalrückstau infolge von außergewöhnlichen Witterungsniederschlägen und durch Ausuferung von oberirdischen stehenden und fließenden Gewässern verstanden. Eine Vermurung liegt dann vor, wenn Erdreich, Wasser, Schlamm und andere Bestandteile als Masse durch eine naturbedingte Wassereinwirkung bewegt werden.

Leitungswasser

Im Rahmen einer Leitungswasserversicherung deckt der Versicherer Schäden durch Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Anlagen oder angeschlossenen Einrichtungen ab. In Gebäuden sind auch Schäden durch Bruch im wasserführenden Rohrsystem, sowie Schäden durch Frost an den wasserführenden Anlagen und/oder an angeschlossenen Einrichtungen vorgesehen. Abgedeckt werden bei Wohngebäuden außerdem der Mietverlust oder der Mietwertersatz. Nicht versichert hingegen sind – mit Ausnahme von Frostschäden – jene Schäden an Einrichtungen und Armaturen, die an eine Wasserleitung angeschlossen sind. Dazu gehören z.B. Wasserhähne, Wassermesser, Wasserbehälter, Badewannen, Brausetassen, Waschbecken, Spülklosetts, Heizkörper, Heizkessel und Boiler.

Was passiert bei einem Totalschaden am Haus?

Ist das Haus zum Beispiel durch Brand zerstört, wird es zum sogenannten Neuwertpreis vergütet. Hierbei erhält der Versicherte ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen finanziert – einschließlich der Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten. Wichtig: Die Neuwerterstattung erhält man nur, wenn innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau begonnen wird. Da ein abgebranntes Haus nicht bewohnbar ist, sollten auch die Kosten für den Mietersatz mitversichert werden.

GEST Broker empfiehlt:

Vor allem in älteren Gebäudeversicherungen ist der Schutz vor Elementarschäden (Hagel, Schneedruck, Erdrutsch, Vermurung, Überschwemmung) häufig nicht oder nicht ausreichend integriert. Im schlimmsten Fall kann diese Lücke im Versicherungsschutz den finanziellen Ruin bedeuten. Hausbesitzer, die auf der sicheren Seite sein möchten, sollten deshalb ihre Gebäudeversicherung auf den Naturgefahrenschutz hin überprüfen, um mögliche Schäden nicht aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

2. Die Hausratversicherung

Eines vorweg: Geht Ihr Hab und Gut verloren oder wird es beschädigt, ersetzt die Hausratversicherung die Kosten für die Reparatur beziehungsweise sorgt für Neu-Ersatz. In einer Standard-Police sind aber nicht alle Gefahrenursachen abgedeckt: Bestimmte Risiken sind ausgeschlossen – beispielsweise der Diebstahl von Fahrrädern, Schäden durch die Kraft der Naturelemente (Elementarschäden), Defekte an Elektrogeräten nach einer Überspannung und Glasbruch. GEST Broker zeigt daher Leistungen auf, welche über die Versicherungspartner von GEST Broker angeboten werden und zum „Must-have“ jeder Hausratversicherung gehören sollten. Ganz grundsätzlich: Über die Hausratversicherung können Eigenheim-Besitzer und Mieter alle beweglichen Gegenstände von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten absichern.

Versichert ist somit der gesamte Wohnungsinhalt, welcher sich im Eigentum des Versicherungsnehmers, des Ehepaares, des eingetragenen Partners und der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten, der Kinder und anderer Verwandter, die im gemeinsamen Haushalt leben, befinden. Versichert sind auch fremde Sachen beispielsweise eines Mieters, eines Untermieters oder eines Gastes, soweit die Entschädigung nicht aus einer anderen Versicherung erlangt werden kann.

Zum Wohnungsinhalt gehören:

Alle beweglichen Gegenstände, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen. Ausgenommen davon sind Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger, Motorfahrräder, Motorboote und Segelboote samt Zubehör. Auch Luftfahrzeuge sowie Handelswaren aller Art gehören nicht zum Wohnungsinhalt. Des Weiteren nicht oder zu einem gesonderten Wohnungsinhalt gehören: Privatvermögen (Geld und Geldeswerte, Sparbücher, Schmuck, Uhren mit einem Einzelwert über 10.000 Euro, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und Münzensammlungen).

Eine optimal zusammengestellte Police kommt auf für entstandene Schäden durch:

  • Feuer
    (Brand, Blitzschlag und Explosion)
  • Sturmschaden
    (Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch)
  • Leitungswasser
    (Schäden durch Bruch, Frost und Korrosion im Gebäude und am Grundstück)
  • Einbruch/Diebstahl
    (vollbracht oder versucht, Beraubung und Vandalismus)
  • Glasbruch

Achten Sie bei einer umfassenden Hausratversicherung darauf, dass auch folgende Kosten mitversichert sind:

Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten (Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, transportiert, gelagert, verändert oder geschützt werden müssen), Abbruch- und Aufräumkosten, Entsorgungs-Deponiekosten, Reinigungskosten, Öko-Schutz.

Einbruch/Diebstahl

Eine wesentliche und unverzichtbare Leistung bei der Hausratversicherung ist der Schutz vor Einbruchdiebstahl im Rahmen einer Einbruch-/Diebstahlversicherung. Ein Einbruchdiebstahl liegt dann vor, wenn ein Täter in die versicherten Räumlichkeiten durch Eindrücken oder Aufbrechen von Türen, Fenstern oder anderen Gebäudeteilen einbricht bzw. unter Überwindung erschwerender Hindernisse durch Öffnungen, die nicht zum Eintritt bestimmt sind, einsteigt sowie sich in die Räumlichkeiten einschleicht und aus den versperrten Räumen Sachen entwendet. Versichert ist der Einbruchdiebstahl auch dann, wenn der Täter durch Öffnen von Schlössern mittels Werkzeugen oder falscher Schlüssel eindringt bzw. wenn der Einbrecher mit richtigen Schlüsseln eindringt, welche dieser unter Anwendung oder Androhung tätlicher Gewalt gegen Personen (Schlüsselraub) an sich gebracht hat. Abseits von Räumlichkeiten ist unter den gleichen Bedingungen auch der Aufbruch von einem versperrten Behältnis versichert. Für Geld und Geldeswerte, Sparbücher, Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und Münzensammlungen gelten jedoch Entschädigungsgrenzen. Diese gelten auch bei Einbruchdiebstahl in unversperrten Möbeln oder im Safe ohne Panzerung sowie freiliegend. Versicherungstechnisch werden bei verschlossenen Behältnissen vier Klassen unterschieden:

  1. Die Versicherung von Geld und Geldeswerte unter festem Verschluss (Schubladen, Kästen, usw.) und Geld und Geldeswerte in verschlossenen Kassen.
  2. Wandtresore mit Vollpanzer der Sicherheitsklasse EN1 (mind. 250 kg),
  3. freistehende Panzerschränke der Sicherheitsklasse EN2 (mind. 500 kg mit 2 Doppelbartschlössern)
  4. freistehende Panzerschränke der Sicherheitsklasse EN3 (mind. 500 kg mit 2 Doppelbart- und Codeschloss).

Achten Sie bei der Versicherung des Inhaltes von Behältnissen auf die zu versichernde Höchstsumme und einen möglichst niedrigen Selbstbehalt im Schadenfall.

Des Weiteren ist die Beraubung versichert. Eine Beraubung liegt vor, wenn Sachen unter Anwendung oder Androhung tätlicher Gewalt gegen den Versicherungsnehmer, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen oder andere Personen, die berechtigt in den versicherten Räumlichkeiten anwesend sind, weggenommen werden oder deren Herausgabe erzwungen wird.

Unser TIPP: Fotos von Wertsachen, Bildern, Teppichen usw. erleichtern im Schadenfall die polizeilichen Ermittlungen und Schadensbewertung.

Vandalismus

Abgesichert ist auch der Schaden durch Vandalismus und somit jener Schaden an versicherten Sachen, die vom Täter vorsätzlich zerstört oder beschädigt worden sind. Gerade beim Einbruchdiebstahl ist diese Leistung sehr wichtig, denn Einbrecher dringen oft unter Anwendung extremer Gewalt in ein Haus oder in eine Wohnung ein. Nicht versichert sind hingegen Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen von Personen herbeigeführt werden, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.

Glasbruch

Wer bereits eine Gebäudeversicherung beziehungsweise eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, der fragt sich eventuell, ob eine zusätzliche Glasversicherung überhaupt sinnvoll ist. Schließlich möchte man sich nicht doppelt gegen dieselben Schäden versichern. Doch für beide Versicherungsarten ist genau festgelegt, welche Arten von Glasschäden versichert sind. Bei der Gebäude- und der Hausratversicherung wird nur Glas ersetzt, das aufgrund von Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch beschädigt wird. Die Gebäudeversicherung schützt dabei nur fest mit dem Gebäude verbaute Teile wie Fenster und Türen, die Hausratversicherung hingegen das bewegliche Hab und Gut. Alle anderen Schadenfälle decken diese Versicherungen nicht ab.

Die Glasbruchversicherung sichert hingegen einen Glasschaden ab, der an der Mobiliar- und Gebäudeverglasung entstehen kann. Generell versichert sind sowohl festinstallierte als auch künstlerisch bearbeitete Scheiben, Platten oder Spiegel.

Es sind dies insbesondere Glasscheiben, Glastüren, Wintergartenverglasungen inkl. Glasdach, Glasdächer, Bodenglasplatten, Glasfassaden, Wetterschutzvorbauten, Loggien, Balkonen, Terrassen, Veranden, Duschkabinen, Glasbausteine und Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff. Unter der Mobiliarverglasung werden alle gläsernen Möbelstücke innerhalb des Versicherungsortes verstanden. Beispielsweise Vitrinen, Bilder, Schränke, Stand-, Wand- und Schrankspiegel oder Glastische fallen in diese Kategorie, aber auch Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten, Glaskeramik-Kochflächen (Ceran- sowie Induktions-Kochfelder) und Glasscheiben von Aquarien und Terrarien. Eine Glasbruchversicherung erstattet auch die Aufräum-Kosten und unter Umständen die Ausgaben für eine Notfallverglasung.

Grundsätzliches:

Die Hausratversicherung bezahlt den Neu-Wiederbeschaffungspreis für gestohlenes oder irreparables Inventar. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann.

GEST Broker empfiehlt:

Da sich Wert und Umfang des Hausrats im Laufe der Zeit ändern, sollten teure Anschaffungen und Wertsachen wie etwa Schmuck auch in der Versicherungssumme berücksichtigt werden. Von Zeit zu Zeit sollten Versicherte überprüfen, ob die Neuwert-Entschädigung im Vertrag für die Wertsachen noch ausreichend ist. Andernfalls liegt eine sogenannte Unterversicherung vor.

3. Die Privathaftpflichtversicherung

Die dritte Versicherung, welche das persönliche Versicherungspaket zum Schutz Ihres Eigenheims, Ihrer Wohnung enthalten sollte, ist die Privathaftpflichtversicherung. Sie sorgt dafür, dass man bei Schadensersatzansprüchen von Sach- und Personenschäden auf der sicheren Seite steht. Die Privathaftpflicht leistet bei gerechtfertigten Ansprüchen Schadensersatz und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Besitzer einer eigenen Immobilie müssen für Schäden persönlich gerade stehen, die sie anderen versehentlich und unbeabsichtigt zufügen. Schadenersatzansprüche drohen dem Eigentümer etwa, wenn:

  • ein Besucher auf dem glatten Boden seiner Wohnung ausrutscht
  • ein Passant vor dem versicherten Grundstück wegen Glatteis stürzt
  • sich der nicht fachmännisch befestigte Blumenkasten löst und ein geparktes Auto beschädigt
  • die selbst angebrachte Deckenlampe herunterfällt und einen Besucher verletzt

Aber auch, wenn Sie Ihre Immobilie nicht selbst nutzen sondern vermieten, bietet nur die private Haftpflicht für Haus und Grundbesitz Versicherungsschutz. Mitversichert sind hingegen nicht nur der Eigentümer, sondern auch der Ehepartner und alle jene Personen, welche auf dem Familienbogen des Versicherten aufscheinen.

Wer genau benötigt eine Haus- und Grund-Haftpflichtversicherung?

  • Besitzer/Eigentümer von Wohnhäusern
  • Vermieter von Einfamilienhäusern
  • Besitzer/Eigentümer unbebauter Grundstücke

Übrigens: Grob fahrlässig verursachte Schäden sind von der Privathaftpflichtversicherung auch gedeckt.

Soweit in drei Gruppen die wichtigsten Versicherungen, welche Ihre individuell zusammengestellte Haus- und Wohnungsversicherung enthalten sollte.

Selbstverständlich können Sie Ihre Haus- und Wohnungsversicherung noch individuell um weitere Zusatzversicherungen ergänzen. Wenn Sie beispielsweise Ihr Eigenheim aus- oder umbauen, empfiehlt sich der Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung. Im Bereich der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung gibt es Erweiterungspakete beispielsweise für Swimmingpools oder den Schutz von Haus-Technik. Mit der Hausratversicherung lässt sich z.B. auch eigens teure Unterhaltungselektronik versichern.

Der beste Schutz für das eigene Zuhause

Für viele ist ein eigenes Zuhause nicht nur die Erfüllung eines Traumes sondern auch ein Ziel, auf das man ein ganzes Leben lang hinarbeitet. Letztlich ist es die größte Investition unseres Lebens. Nichts ist für uns so wertvoll, nichts bietet uns so viel Sicherheit, nirgends fühlen wir uns so geborgen, wie in unserer eigenen Wohnung oder im eigenen Haus.

Eine Gebäude- und Hausratversicherung sichert Ihr Zuhause und Ihre Einrichtung rundum ab. Und zwar gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel oder Unwetter, durch Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, böswillige Beschädigung, Vandalismus und gesetzliche Haftpflicht.

Überlassen Sie daher nichts dem Zufall. Schon gar nicht Ihr Zuhause. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, sich eingehend für eine umfassende Haus-Wohnungsversicherung zu interessieren. GEST Broker berät Sie gerne. Sollten Sie weitere Fragen haben, Ihre bestehende Versicherungspolizze einer fachkundigen Überprüfung unterziehen wollen oder sich genauer über die Leistungen der Haus- und Wohnungsversicherung interessieren, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.