Haus- & Wohnungsversicherung. Worauf Sie achten müssen, worauf es ankommt?
Egal, ob Sie selbst in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung leben oder ob Sie Ihre Immobilie vermieten: Eine Haus- & Wohnungsversicherung ist ein absolutes Muss. Denn sie schützt bei Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Haftpflicht. Die Versicherung übernimmt dabei die Kosten, die Ihnen durch die Schäden entstehen und kommt für Reparaturen und Wiederherstellung auf. Oft entstehen durch einen Versicherungsfall nicht nur Sachschäden, sondern darüber hinaus weitere Kosten für Aufräumarbeiten, Abtransport der Schadensreste und Lagerung des versicherten Hausrates oder Hotelkosten. Auch in diesen Fällen übernimmt die Haus- und Wohnungsversicherung die Kosten. Alle Bereiche einer Haus- & Wohnungsversicherung können als Paket oder gewisse Bereiche auch einzeln versichert werden.
Nachfolgend zeigen wir auf, welche Mindestanforderungen (Leistungen) eine umfassend und optimal zusammengestellte Haus- und Wohnungsversicherung beinhalten soll.
Für Hauseigentümer:
Für Eigentümer ist die Wohn-Gebäudeversicherung unumgänglich. Sie kommt für Kosten auf, die durch Schäden am Gebäude selbst entstehen, etwa bei Hausschäden, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruch-Diebstahl verursacht sind. Versichert werden: Wohngebäude (wie Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser, Reihenhäuser usw.) samt Nebengebäuden, Wohnungen, Gebäude, die überwiegend Wohnzwecken dienen (gewerbliche Belegfläche bis zu 1/3). Auch Gegenstände wie Heizungen, eine Einbauküche, Anlagen und Holztäfelungen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, sind in der Regel durch die Gebäudeversicherung geschützt. Dennoch sollten Interessierte sich informieren, welche Sachen mitversichert sind. Insbesondere Gebäude, die nicht direkt zur Immobilie gehören, müssen unter Umständen gesondert versichert werden.
Für Mieter:
Für Mieter steht die Hausratversicherung im Vordergrund. Wird die Immobilie durch einen Brand zerstört oder läuft die Waschmaschine aus, erweist sie sich als sinnvoll und übernimmt die Kosten für den zerstörten Hausrat. Abgesichert sind Schäden am Hausrat durch Brand, Blitzschlag, Einbruch, Ex- und Implosion sowie Leitungswasser. Besonders in größeren Haushalten kann durch diese Ereignisse ein immenser Schaden entstehen. Eine Hausratversicherung ist aber auch für Studenten oder kleine Haushalte sinnvoll. Zum versicherbaren Wohnungsinhalt (dem Hausrat) gehören alle beweglichen Sachen, die dem privaten Gebrauch oder Verbrauch dienen. Ausgenommen davon sind Fahrzeuge aller Art und deren Anhänger, Motorboote und Segelboote samt Zubehör, Luftfahrzeuge sowie Handelswaren aller Art. Zu einem gesonderten Wohnungsinhalt gehören das in der Immobilie aufbewahrte Privatvermögen (Geld und Geldeswerte, Sparbücher, Schmuck, Uhren mit einem Einzelwert über 10.000 Euro, Edelsteine und Edelmetalle, Briefmarken- und Münzensammlungen). Die Hausratversicherung bezahlt den Neu-Wiederbeschaffungspreis für beschädigtes Inventar. Das muss nicht der Kaufpreis sein. Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann.
Hausratversicherung für Haus- und Wohnungseigentümer:
Wohnt der Eigentümer in seiner Immobilie und will dieser den in der Liegenschaft enthaltenen Inhalt versichern, ist die Wohn-Gebäudeversicherung durch eine Hausratversicherung zu ergänzen. So sind sämtliche „beweglichen“ Ge- und Verbrauchsgegenstände eines Haushalts versichert.
Feuer
Nach einem Brand übernimmt die Haus- & Wohnungsversicherung die Wiederherstellungskosten. Außerdem gibt es Schadenersatz für Kosten durch Löschwasser- und Rauchschäden.
Blitzschlag, Explosion oder Implosion
Diese Ereignisse können einen Totalschaden bedeuten. Die Feuerversicherung als Teil der Haus- & Wohnungsversicherung übernimmt diese Risiken.
Sturmschaden (Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch)
Bei Sturmschäden gibt es ein neues Dach oder die Sturmschaden-Versicherung finanziert die Reparatur des alten. Hagelschäden an Immobilie und Hausrat, sowie auch Schäden durch die in Südtirol immer häufiger auftretenden Unwetterereignisse, wie in der kalten Jahreszeit Schneedruck durch extrem starke Wintereinbrüche oder aber Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch, verursacht durch Starkregen und heftige Gewitter, sind mit dieser Elementarschadenabdeckung versichert. Auch Erdbeben, Hochwasser und Vermurung gehören zum Abdeckungsbereich der Versicherung.
Leitungswasser
Platzen Wasserrohre, zahlt die Leitungswasser-Versicherung Schadenersatz. Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen: Wasserversorgung und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen, Klima- und Wärmepumpen. Auch Aquarien oder Wasserbetten können mitversichert werden.
Glasbruchversicherung
Eine Glasbruchversicherung übernimmt die Kosten, wenn Glas- oder Kunststoffscheiben im oder am Haus zerbrechen. Das gilt für die Verglasung am Gebäude – wie Fenster oder Türen – ebenso wie für im Mobiliar verbaute Glasfronten. Auch Wintergärten und Freischwimmbad-Überglasungen können versichert werden.
Überspannung - Stromschwankungen
Versichert sind hier auch Schäden durch Überspannung und Stromschwankungen als Folge eines Blitzschlags oder unregelmäßiger Energieversorgung.
Einbruch-Diebstahlversicherung
In der Einbruch-Diebstahlversicherung leistet der Versicherer Ersatz für versicherte Sachen, die durch Einbruchdiebstahl, Raub innerhalb eines Gebäudes, Raub auf Transportwegen oder Vandalismus nach einem Einbruch abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden.
Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz
Wer in seiner eigenen Immobilie wohnt, braucht in seiner Rolle als Eigenheimbesitzer eine Haus- und Grundbesitz-Haftpflichtversicherung. Besitzer einer eigenen Immobilie müssen für Schäden persönlich gerade stehen, die Dritten versehentlich und unbeabsichtigt zufügt werden. Schadenersatzansprüche drohen dem Eigentümer etwa, wenn ein Besucher auf dem glatten Boden seiner Wohnung ausrutscht, ein Passant vor dem versicherten Grundstück wegen Glatteis stürzt, sich die Antenne am Dach löst und ein geparktes Auto beschädigt, die selbst angebrachte Deckenlampe herunterfällt und einen Besucher verletzt. Gegen solche Schadenersatzansprüche bietet die Haus- und Grundbesitz-Haftpflicht Schutz.
Privat-Haftpflicht für Wohnungsmieter
Für Mieter ist bei der Haftpflicht die Privat-Haftpflichtversicherung das Maß aller Dinge. Sie deckt grundsätzlich Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und schützt gegen Forderungen auf Schadenersatz, wenn seitens des Mieters und von den im Haushalt lebenden Personen unabsichtlich, leichtsinnig oder fahrlässig ein Schaden verursacht wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn durch einen undichten Ablauf einer Waschmaschine Wasser austritt und bis in die darunterliegende Wohnung des Nachbarn sickert. Die private Haftpflichtversicherung springt auch ein, wenn die Zigarette vom Balkon auf die unterhalb der Wohnung befindliche Markise des Nachbarn fällt und Brandschäden verursacht.
Bauherren-Haftpflichtversicherung
Sind Eigentümer auch als Bauherren aktiv, lohnt es sich, bereits vor Baubeginn eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bauherren haften solidarisch für Schäden auf ihrer Baustelle. Mit der Bauherren-Haftpflichtversicherung sichern sich Bauherren für diese Fälle ab: Sie springt für den Bauherrn ein, wenn Personen oder deren Besitz durch das Bauvorhaben zu Schaden kommen.
Unabhängig wie Sie Ihre Immobilie nutzen, als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines ganzen Hauses: Mit GEST Broker überlassen Sie nichts dem Zufall. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, sich eingehend für eine umfassende Haus-Wohnungsversicherung zu interessieren. GEST Broker berät Sie gerne, auch dann, wenn Sie bereits eine Haus- & Wohnungsversicherung bestehen haben. Wir überprüfen Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Lücken- und Verbesserungsmöglichkeiten auf.