Sach-Feuerversicherung: Schnelle und summenunbegrenzte Akontozahlung im Schadensfall sind ein Muss
Ein Schadenereignis kommt so gut wie immer unvorhergesehen und kann sich erheblich auf Ihren laufenden Geschäftsbetrieb auswirken. Gerade in diesem fragilen und unbeständigen Corona-Jahr sollten Sie einmal mehr darauf achten, dass Sie im Ernstfall nicht auch noch Opfer eines unzureichenden Betriebsversicherungsschutzes werden. Als langjähriger Versicherungspartner für Südtirols Spitzenhotels, Gastbetriebe und Restaurants wissen wir natürlich wie sehr Ihnen dieses Jahr aus finanzieller Sicht aber auch in der Organisation und Umsetzung der geltenden Sicherheitsbestimmungen zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung des Sars-Cov-2-Virus zugesetzt hat. Das Letzte was Sie entsprechend in der aktuellen Situation bräuchten, wäre ein Schadenfall, etwa ausgelöst durch Brand, Leitungswasser, Sturmschaden oder anderen Schadensereignissen. Wenn es doch passiert, dann sollten Sie über eine allumfassende Feuerversicherung verfügen. Als Teil der Sachversicherung gewährleistet nur diese den lückenlosen Schutz Ihres Hotel- oder Gastbetriebes. Und leider passieren, wie wir aus Erfahrung wissen, entsprechende Schadenereignisse immer wieder. Gefahrenquellen gibt es in einem Hotel- und Gastbetrieb hierfür genug. Aufgrund eines Kurzschlusses kann es in einem Technikraum zum Brand kommen. In hoteleigenen Waschküchen können defekte Wäschetrockner Feuer fangen. In der Sauna kann ein von einem Ihrer Gäste falsch abgelegtes Handtuch den hoteleigenen Wellnessbereich in Schutt und Asche legen. Selbst mit Öl oder Fett verschmutzte gewaschene, getrocknete, gefaltete und gestapelte Wäsche kann sich selbst entzünden. Zu diesen Gefahren kommen die Brandrisiken, welche insbesondere in der kalten Jahreszeit auf Überhitzung (z.B. Kaminbrand) zurückzuführen sind. Nicht zu unterschätzen sind auch Schadenereignisse, die auf Gewalteinwirkungen von außen zurückzuführen sind. Zu erwähnen sind hier besonders die ständig häufiger vorkommenden Extremwetterereignisse, wie Starkregen mit Sturzfluten und die immer heftigeren Gewitter. So schlug Ende Juli, in einer Nacht kurz nach 3.30 Uhr, ein Blitz ins Dach eines ****-Hotels in Rabland ein. Der Blitz traf eine Metallkugel, die sich an der Spitze des Turmes befand, und setzte den Dachstuhl in Brand. 39 Gäste mussten in aller Eile evakuiert und in den Speisesaal sowie einem anderen Trakt des Gastbetriebes gebracht und betreut werden. Damit der Brand gelöscht werden konnte, mussten Wehrmänner der herbeigeeilten Feuerwehren einen Teil der Dachabdeckung entfernen. Die Nachlöscharbeiten dauerten noch den ganzen Vormittag an. Anfang Juni kam es auch in Oberolang auf der Terrasse eines Gastbetriebes zu einem Brand. Auch hier konnten das schnelle Eingreifen der Feuerwehren die Flammen rasch unter Kontrolle bringen und ein Übergreifen auf das Dach oder einen nahestehenden Baum verhindern. Die Schäden beschränkten sich so auf den Außenbereich des Gebäudes - auf Terrasse, Balkon und Fassade.
Nach dem Löscheinsatz der Feuerwehr geht der Ball an die Versicherung. Und jetzt kommt es darauf an wie gut und wie umfassend Ihr Betrieb versichert ist. Das Zauberwort auf das Sie unbedingt beim Abschluss einer Sach-Feuerversicherung achten sollten heißt „Schadenmanagement“. Viele Versicherungsmakler und Versicherungsagenturen haben ein umfassendes Schadenmanagement aufgegeben. Oft fehlt die Zeit sich ernsthaft und ausreichend um die Angelegenheiten der Versicherten zu kümmern. Als Spezialisten für das Hotel- und Gastgewerbe in Südtirol verfügt GEST Broker über ein Schadenmanagement mit welchem unsere Kunden eine hochwertige Abwicklung von Schadenfällen erfahren. Unter Schadenmanagement verstehen wir daher ein umfassendes Dienstleistungs- und Beratungspaket, um Ihnen im Fall der Fälle kompetent und zuverlässig zur Seite zu stehen. Unser Schadenmanagement beginnt dabei lange vor der Schadensmeldung und einer Ersteinschätzung Ihres Schadens. Wir sorgen in erster Linie dafür, dass Sie vor einem möglichen Schadenereignis so gut und umfassend wie möglich versichert sind.
Worauf sollten Sie insbesondere beim Abschluss einer Sach-Feuerversicherung achten?
Summenunbegrenzte Akontozahlung innerhalb 14 Tagen
Genauso wie es wichtig ist, dass die Feuerwehr schnell eintrifft und mit der Brandbekämpfung beginnt, ist es für Sie als Unternehmer unerlässlich, dass nach dem Schadenereignis die Schäden beseitigt und eine Wiederherstellung der beschädigten bzw. mitunter auch zerstörten Gebäudeteile erfolgt. Achten Sie daher besonders darauf, dass Ihre Sach-Feuerversicherung nebst einer sehr schnellen Schadensabwicklung über eine beschleunigte und insgesamt summenunbegrenzte Akontozahlung verfügt. Ziel muss sein, dass Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Schadenereignis diese wichtige Akontozahlung auf Ihr Konto überwiesen bekommen. Nur so sind Sie in der Lage sofort alle notwendigen Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und Gebäudewiderherstellung einzuleiten. Dieser Vorschuss auf eine eigentlich bestimmte Versicherungssumme oder entsprechende Versicherungsleistung ist im Ernstfall für Ihren Betrieb überlebenswichtig, insbesondere wenn eine Schadenserhebung oder auch die Bearbeitung des Schadens beispielsweise aufgrund von brandtechnischen Ermittlungen einen längeren Zeitaufwand beansprucht. Wurde entsprechend keine Akontozahlung mit dem Versicherer vereinbart, zahlt die Versicherung die volle Leistung erst nach Ablauf des Untersuchungsverfahrens und nach der erfolgten Schadenswiederherstellung aus. Da sich solche Verfahren über Monate hinausziehen können, sollten Sie sofort handeln, wenn Sie bei der Überprüfung Ihrer bestehenden Versicherung feststellen sollten, dass Sie über keine beschleunigte und insbesondere summenunbegrenzte Akontozahlung verfügen.
Keine Zwischenfinanzierung von Seiten der Bank
Bietet Ihre Sach-Feuerversicherung keine beschleunigte und insbesondere summenunbegrenzte Akontozahlung, so benötigen Sie für den raschen Wiederaufbau Ihrer durch das Schadenereignis beschädigten oder zerstörten Güter relativ schnell Kapital. Verfügen Sie über entsprechende Rücklagen sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn nicht ist der Gang zur Bank unausweichlich. Doch der Erhalt von Krediten – auch dann wenn es sich um eine Zwischenfinanzierung handelt – ist in Zeiten von Bank- und Wirtschaftskrisen nicht immer garantiert und selbstverständlich. Insbesondere dann, wenn Ihnen die Bank bereits mit verschiedenen Finanzierungen zur Seite steht. Im schlimmsten Fall führt das Geldinstitut eine individuelle Risikobewertung Ihres Unternehmens durch und die Bank verweigert Ihnen die Überbrückungsfinanzierung. Gekoppelt mit einer Betriebsunterbrechung und entsprechenden Betriebsausfällen, kann Sie diese Situation ganz schnell Ihre unternehmerische Existenz kosten. Und selbst dann wenn Sie eine Zwischenfinanzierung seitens der Bank erhalten, sehen Sie sich abseits der Kapitalrückzahlung auch mit einer wesentlich höheren Zinsbelastung konfrontiert. Der Ausweg der Zwischenfinanzierung ist sicher ein Ausweg, aber letztlich ein sehr schlechter Deal auf dem Sie sich als Unternehmer einlassen. Und es wird noch einmal deutlich, wie wichtig es ist im Rahmen einer Sach-Feuerversicherung einen Versicherer an seiner Seite zu haben, welcher im Rahmen einer beschleunigten und summenunbegrenzten Akontozahlung Ihnen tatkräftig und wirkungsvoll unter die Arme greift.
Schnellste Schadenwiederherstellung
Natürlich kommt es nach dem Erhalt der Akontozahlung auch auf eine wirklich sehr schnelle Schadenwiederherstellung an. Doch so einfach ist das nicht. Auch hier können Kosten und Ausgaben entstehen, die nicht von allen Versicherungsanbietern übernommen werden. Beispielsweise sind nach einem Brand oft Gebäudeteile abzureißen, verbrannte unbrauchbare Möbel und Geräte zu entsorgen, es fallen Kosten für die Aufräumarbeiten und Transportkosten an. Noch nutzbare Möbel, Einrichtungsgegenstände und Geräte müssen bis zum Abschluss der Renovierungs- und Wiederherstellungsarbeiten ausgebaut und zwischengelagert werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Letztlich sind auch die Feuerlöscharbeiten selbst mit Kosten verbunden oder um weiteren Schaden an Hab und Gut zu vermeiden, müssen unmittelbar nach dem Brand oder einem anderen von der Feuerversicherung gedeckten Schadenfall Vorrichtungen wie Planen und Abdeckungen erworben werden, mit welchen das geschützt wird, was nach dem Brand noch verwendbar und heil geblieben ist. Nur wenn diese Nebenkosten mit ausreichendem Betrag mitversichert sind, gehen Sie bei einer umfassenden Sach-Feuerversicherung wirklich auf Nummer sicher.
Nicht unähnlich ist es beim Wiederaufbau. Für den Wiederaufbau bzw. die volle Wiederherstellung Ihres Betriebes müssen Sie Projektanten, Statiker usw. beauftragen. Jeder weiß, die Kosten für diese notwendigen technischen Leistungen sind nicht unerheblich. Werden die Projektantenhonorare nicht explizit mitversichert, bleiben Sie nach dem abgeschlossenen Wiederaufbau auf den entsprechenden Kosten sitzen. Ein weiterer wichtiger Punkt sind Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen. Auch technologische Verbesserungen können zusätzliche Kosten verursachen. Gerade im Bauwesen ist die Betriebstechnologie ständiger Modernisierung und technischer Entwicklung ausgesetzt. Beispielsweise in der energetischen Versorgung von Gebäuden. Was vor 10 oder 15 Jahren noch Standard war, kann mittlerweile als veraltete Technologie angesehen werden. Ganz abgesehen davon, dass neue Normen und Bestimmungen sich ganz deutlich auch auf die Bauweise von Gebäuden abfärben. Neue behördliche Auflagen und eine erneuerte Technologie können die Kosten für den geplanten Wiederaufbau empfindlich nach oben treiben. Nur wenn Sie explizit für diese unerwarteten Mehrauslagen abgesichert sind, bleiben Sie auf der sicheren Seite.
Kosten für den Kunden-Sachverständiger/Gutachter
Die Erstattung der Gutachter-Kosten stellt oft einen Streitpunkt dar. Generell gilt: Die Kosten für die Beauftragung des Sachverständigen muss der Versicherer übernehmen. Doch nicht immer ist der Geschädigte mit der Schätzung des Gutachters der Versicherung einverstanden. Der Geschädigte sieht sich in Folge genötigt einen eigenen Sachverständigen bzw. Gutachter hinzuzuziehen und zu beauftragen, welcher mittels eines neuen Gutachtens versucht die berechtigten Ansprüche des Auftraggebers zu berücksichtigen. Auch hier verhält es sich so, dass nicht jeder Versicherungsanbieter die Gutachterkosten des Kunden-Sachverständigen vergütet. Nachdem sich in der Regel Gutachterkosten neben einem Grundhonorar auch prozentuell an einem Schadenswert orientieren, können entsprechende Kosten durchaus auch einen nicht unwesentlichen Kostenpunkt darstellen. Wir empfehlen Ihnen sich daher für eine Sach-Feuerversicherung zu entscheiden, welche auch die Kosten der Sachverständigen bzw. Gutachter mit hoher, ausreichender Versicherungssumme übernimmt.
Wie Sie unschwer erkennen können, kann eine Sach-Feuerversicherung eine sehr komplexe Angelegenheit sein. Es gilt: Nicht immer wo Feuerversicherung draufsteht, ist der für Sie notwendige allumfassende optimale Versicherungsschutz auch enthalten. Einmal mehr kommt es auf den Inhalt an.
GEST Broker ist als Versicherungspartner für Südtirols Spitzenhotels, Gastbetriebe und Restaurants erste Adresse, wenn es um einen erweiterten und somit vollumfassenden optimalen Versicherungsschutz bei der Sach- und Feuerversicherung für Ihren Betrieb geht. Jetzt ist der Zeitpunkt, sich eingehend mit der Feuer-Sachversicherung zu beschäftigen. Sollten Sie weitere Fragen haben, Ihre bestehende Versicherungspolizze einer fachkundigen Überprüfung unterziehen wollen oder sich über die weiteren individuell notwendigen Versicherungen für Ihren Hotel- und Gastbetrieb interessieren, wie zum Beispiel einer zusätzlichen Betriebs-Unterbrechungs-Versicherung, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.