Ratgeber

Unverzichtbare Betriebsversicherungen

Ein „Must-have“ für jedes Hotel und jeden Gastbetrieb: diese Versicherungen dürfen keinesfalls fehlen!

Unverzichtbare Betriebsversicherungen

Betriebshaftpflicht-Versicherung inklusive Produkt- und Umwelthaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht springt ein, wenn menschliches oder technisches Versagen zu Schäden führen. Sie greift auch, wenn der Gastronomie-Betreiber oder Mitarbeiter einer anderen Person Schaden zufügt. Der Versicherungsschutz greift bei Schmerzensgeld, Schadenersatz, Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände, Verdienstausfall für Dritte, die körperliche Schäden erleiden.
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung greift auch, wenn Geld, Schmuck und Sportgeräte der Gäste abhandenkommen, sowie bei Schäden auf Parkplätzen oder in Tiefgaragen, die zur Verfügung gestellt werden.
Die Produkthaftpflicht gilt für alle selbsthergestellten Lebensmittel- und Pflegeprodukte; die Umwelthaftpflicht greift bei Verschmutzungsschäden im Boden und Wasser.

Betriebs-Gebäude- Inhalts-Versicherung

In der Betriebsgebäude-Versicherung ist das gesamte Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch/Diebstahl sowie Elementarereignisse wie Sturm- Hagel- Schneedruckschäden, Erdbeben, Überschwemmungen, Vermurung, Felssturz, Steinschlag usw. versichert.
Es werden Schäden innerhalb der festen Betriebsstätten und Lager an kaufmännischen und technischen Betriebseinrichtungen versichert (z. B. Küchenausstattung, Hotel-Einrichtungen technisches Equipment, Geräte, Anlagen, Betriebsinventar wie Geschirr, Wäsche, Deko, aber auch Gebrauchsgegenstände von Mitarbeitern).

Tipp:

  • Achten Sie genau auf das Preis-/Leistungsverhältnis und auf die Unterversicherung im Schadensfall! Daher sollte immer eine detaillierte Leistungsübersicht der Gastronomie-Versicherung vorliegen.
  • Prüfen Sie auch die Einzelleistungen! So ist ein Versicherungsschutz gegen Feuer und andere Sachschäden unverzichtbar. Ebenso eine Absicherung gegen spezielle Elementarschäden wie Hochwasser, Überschwemmungen, von außen eindringendes Wasser usw.

Ertragsausfall-Versicherung / Betriebsunterbrechungs-Versicherung

Mit dieser Versicherung erhalten Sie Ersatz von entgangenem Betriebsgewinn, Ersatz der fortlaufenden Kosten wie z.B. laufende Bankdarlehen oder Leasingraten inklusive Gehälter und Löhne. Hier ist der Betriebsstillstand wegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Elementarereignisse, Einbruch und böswillige Beschädigung versichert. Das mögliche Schadensrisiko ist weitläufig.

Betriebsschließungs-Versicherung

Der Versicherungsfall tritt ein:

  • bei einer behördlich angeordneter Betriebsschließung infolge lebensmittelbedingter Vergiftungen
  • bei Krankheitsausbrüchen bei Personen und infolge ansteckender Krankheiten oder Infektionskrankheiten der Gäste bzw. des Personals.

Dazu kommen Desinfektionskosten der Betriebsräume und Einrichtungen, die behördlich angeordnet werden. Ersetzt werden der entgangene Betriebsgewinn, der Ersatz der fortlaufenden Kosten wie z.B. laufende Bankdarlehen oder Leasingraten inklusive Gehälter und Löhne sowie die erforderlichen Desinfektionskosten.

Betriebs-Rechtsschutz-Versicherung

Der Rechtsschutz kommt für Rechtsstreitigkeiten auf, die unmittelbar mit Ihrem Gastronomie-Betrieb zusammenhängen wie beispielsweise: Sie sollen gegen die Gewerbeordnung verstoßen haben. Oder man verklagt Sie auf Schadenersatz nach einem Arbeitsunfall. Großes Konfliktpotential geht oft aus den Arbeitsverträgen hervor und kann richtig teuer werden.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch!